Bürger musste Unterhaltsschulden begleichen, um im Ausland zu studieren

Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses des zwischenbezirklichen Zivilgerichts Shaykhontohur ging beim Bezirksamt für Zwangsvollstreckung Shaykhontohur ein Vollstreckungstitel ein, der den Schuldner N.I. zur Zahlung von Unterhalt für ein Kind an die Klägerin B.M. in Höhe von 1/4 seines monatlichen Einkommens verpflichtet.
Im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens führte der staatliche Gerichtsvollzieher entsprechende Maßnahmen durch und suchte die Wohnung des Schuldners mehrfach auf, um ihn zu mahnen. Da der Schuldner nicht anwesend war, wurden seine Eltern offiziell verwarnt.
Während der Vollstreckungsmaßnahmen wurde festgestellt, dass der Schuldner 19 Monate lang keinen Unterhalt gezahlt hatte, was zu einer Schuld von 29 Millionen Sum führte.
Zudem wurde bekannt, dass der Schuldner N.I. in Ägypten studiert und sein Recht auf Auslandsreisen vorübergehend eingeschränkt wurde.
Infolge der ergriffenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und der durchgeführten Aufklärungsarbeit beglichen die Eltern des Schuldners die Unterhaltsschulden vollständig, damit ihr Kind sein Studium im Ausland fortsetzen konnte.















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