Zwei private Arbeitsvermittlungsagenturen verlieren ihre Lizenzen

In Usbekistan wurden die Lizenzen zweier privater Arbeitsvermittlungsagenturen, die Bürger für eine Beschäftigung im Ausland vermittelten, entzogen. Dies teilte die Migrationsagentur mit.
Dem Bericht zufolge wurde die Lizenz der „Workmall Private Employment Agency“ zur Vermittlung von Personen, die außerhalb der Republik Usbekistan Arbeit suchen, auf eigenen Antrag der Agentur annulliert. Dieser Antrag wurde am 10. Mai 2026 eingereicht.
Zudem wurde die Lizenz der „Etos Private Employment Agency“ beendet. Diese Entscheidung basierte ebenfalls auf einem Antrag der Agentur vom 20. Mai 2026. Somit wurde die Lizenz in beiden Fällen nicht auf Initiative der staatlichen Behörde, sondern auf Wunsch der Agenturen selbst beendet.
Die Migrationsagentur weist darauf hin, dass privaten Arbeitsvermittlungsagenturen gemäß dem Gesetz „Über private Arbeitsvermittlungsagenturen“ die Vermittlung von Bürgern für eine Beschäftigung im Ausland untersagt ist. Diese Anforderung dient dem Schutz der Bürger vor Risiken, Betrug und unsicheren Vereinbarungen bei der externen Arbeitsmigration.
Solche Informationen sind für Bürger, die im Ausland arbeiten möchten, sehr wichtig. Es ist notwendig, die Aktivitäten von Organisationen, die Vermittlungsdienste versprechen, zu prüfen und auf deren rechtlichen Status zu achten. Andernfalls könnten Probleme mit Geld, Zeit und Dokumenten entstehen.
In diesem Zusammenhang werden Bürger gebeten, sich bis zum 20. Juni dieses Jahres an die Migrationsagentur zu wenden, falls sie Beschwerden oder Anliegen bezüglich dieser Agenturen haben. Innerhalb dieser Frist können entsprechende Anträge geprüft werden.
Experten empfehlen Bürgern, die im Ausland arbeiten möchten, Informationen nur aus offiziellen Quellen zu beziehen und bei Verträgen sowie Zahlungen vorsichtig zu sein. Insbesondere vor Versprechen wie „schnelle Arbeitsvermittlung“ oder „garantiertes hohes Gehalt“ sollte die Legalität der Organisation geprüft werden.
Kurz gesagt, die Lizenzen der Agenturen „Workmall“ und „Etos“ für die Arbeitsvermittlung im Ausland wurden auf eigenen Antrag beendet. Bürgern wird empfohlen, sich bei Beschwerden bis zum 20. Juni an die Migrationsagentur zu wenden. Bei der Arbeit im Ausland gilt: „Erst prüfen, dann vertrauen“.
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