Kontrolle über auf Bewährung Entlassene wird verschärft

Foto: Pressedienst des Senats / Senatsausschussvorsitzender Qutbiddin Burhonov
Am 18. Mai verabschiedete der Senat des Oliy Majlis ein Gesetz zur Verbesserung der Aktivitäten von Untersuchungshaftanstalten und der Kontrollmechanismen für auf Bewährung entlassene Personen. Das Dokument legt die Pflichten der vorzeitig Entlassenen klar fest.
Dem Gesetz zufolge wird die Aufsicht über auf Bewährung Entlassene verschärft. Sie müssen sich regelmäßig bei den zuständigen Behörden melden und registrieren lassen. Dies dient der Überwachung ihrer sozialen Integration und der Prävention von Rückfällen.
Das Gesetz ermöglicht es dem Gericht zudem, über die vollständige oder teilweise Aufhebung der einem Bewährungshelfer auferlegten Pflichten zu entscheiden. In solchen Fällen können ein Anwalt oder die Person selbst einen entsprechenden Antrag stellen.
Das Verfahren für den Widerruf der Bewährung wird ebenfalls präzisiert. Solche Angelegenheiten werden von einem Richter des Bezirks- oder Stadtgerichts für Strafsachen am Wohnort des Verurteilten geprüft.
Das Dokument legt die rechtlichen Grundlagen für die Aufsicht, die Pflichten und die Beendigung der Überwachung fest, um Unklarheiten in der Praxis zu verringern.
Darüber hinaus werden die Bedingungen für Personen in Untersuchungshaft verbessert. Sie haben an Wochenenden und Feiertagen Anspruch auf mindestens zwei Stunden Freigang. Zudem wird die Möglichkeit zur Beschaffung zusätzlicher Kleidung und Schuhe geregelt.
Der Geldbetrag, den Personen in Untersuchungshaft für den Kauf von Lebensmitteln und Bedarfsartikeln verwenden dürfen, wird auf das Niveau des Mindestlohns angehoben.
Zusammenfassend stärkt das neue Gesetz die Kontrolle über Bewährungsauflagen und verbessert gleichzeitig die rechtlichen und Lebensbedingungen in Untersuchungshaftanstalten, um ein Gleichgewicht zwischen Ordnung und Menschenrechten zu wahren.
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