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Einheitliches Kontrollsystem für Lebensmittelsicherheit wird geschaffen

In Usbekistan wurde ein wichtiges Präsidialdekret verabschiedet, das auf eine grundlegende Verbesserung des Management- und Kontrollsystems in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Pflanzenschutz und Veterinärwesen abzielt. Das Dokument sieht vor, den Prozess „vom Feld bis zum Tisch“ im Land geordneter, transparenter und im Einklang mit internationalen Standards zu gestalten.

Eines der Hauptziele des Dekrets ist die Straffung sich überschneidender Aufgaben der zuständigen Behörden und die Bildung eines einheitlichen staatlichen Managementsystems. Das bedeutet, dass Verantwortlichkeiten in der Lebensmittelsicherheit, Veterinär-, Pflanzenschutz- und Quarantänekontrolle klar definiert, übermäßige Bürokratie abgebaut und Entscheidungsprozesse vereinfacht werden.

Das neue System arbeitet nach dem Prinzip „vom Feld bis zum Tisch“. Das bedeutet, dass die gesamte Kette – vom Anbau über Lagerung, Transport, Verarbeitung und Verkauf bis hin zum Verbraucher – auf Basis von Risikoanalysen überwacht wird. Dieser Ansatz dient dazu, Risiken im Voraus zu erkennen und zu verhindern, anstatt nur nach dem Auftreten von Problemen zu reagieren.

Das Dekret schreibt zudem die Anpassung geltender Hygienevorschriften an internationale Anforderungen vor. Insbesondere werden die Standards mit dem Codex Alimentarius, der Weltorganisation für Tiergesundheit und dem Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen harmonisiert. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit usbekischer Produkte auf internationalen Märkten.

Dem Dokument zufolge wird auf Basis der Agentur für Pflanzenschutz und Quarantäne sowie des Komitees für Veterinärwesen und Viehzuchtentwicklung ein Komitee für Lebensmittelsicherheit gegründet. Gleichzeitig nimmt die Agentur für Viehzucht- und Weidewirtschaftsentwicklung unter dem Landwirtschaftsministerium ihre Arbeit auf. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Verantwortung zu zentralisieren und die Kontrollqualität zu verbessern.

Ab dem 1. Januar 2027 werden bestimmte Funktionen der Lebensmittelsicherheit schrittweise auf den Privatsektor übertragen. Damit soll die Effektivität staatlicher Kontrolle gewahrt und gleichzeitig die Kapazitäten des Privatsektors besser genutzt werden. Es entsteht ein neues Modell, in dem Staat und Wirtschaft ihre jeweiligen Rollen wahrnehmen.

Zusätzlich wird unter dem Komitee ein Institut für Lebensmittelsicherheit eingerichtet. Dieses Institut könnte zu einem wichtigen Zentrum für wissenschaftliche Analysen, Personalschulung, Standardverbesserung und Risikobewertung werden.

Das Dekret enthält auch wichtige Aspekte für Unternehmer. Die Lagerkosten für Waren, die zur Inspektion geleitet werden, sollen um bis zu 60 Milliarden Sum gesenkt werden. Dies ist eine erhebliche Entlastung für Unternehmen, da übermäßige Wartezeiten, Lagerkosten und Papierkram Zeit und Geld kosten.

Die Zeit für die Kontrolle importierter Waren mit mittlerem pflanzenschutzrechtlichem Risiko wird verkürzt. Bisher dauerte dieser Prozess durchschnittlich 3 Arbeitstage, nun soll er auf 1 Arbeitstag reduziert werden. Dies beschleunigt Importprozesse, belebt den Warenumschlag und sichert die Marktversorgung.

Ab dem 1. August 2026 wird ein automatisierter, risikobasierter Auswahlmechanismus für die Pflanzenschutzkontrolle von Quarantäneprodukten eingeführt. Dies reduziert den menschlichen Faktor; das System bestimmt automatisch basierend auf dem Risikolevel, welche Fracht genauer geprüft werden muss.

Das Risikomanagementsystem wird auf dem elektronischen Portal „E-Fitouz“ gebildet und mit dem „Single Window“-Informationssystem des Zollkomitees integriert. Diese Digitalisierung macht die Pflanzenschutzkontrolle schnell, offen und bequem. Papierkram wird reduziert und Daten werden in einem einheitlichen elektronischen Raum verwaltet.

Ab August 2026 wird als Pilotprojekt in ausgewählten Bezirken, die auf Obst und Gemüse spezialisiert sind, die Tätigkeit öffentlicher Inspektoren eingeführt, um die Pflanzenschutzkontrolle vom Anbau bis zum Export zu begleiten. Dies stärkt die Kontrolle auf lokaler Ebene und sichert die Qualität von Exportprodukten bereits in einem frühen Stadium.

Eine weitere wichtige Neuerung: Ab dem 1. Januar 2029 erfolgt der Export von Obst- und Gemüseprodukten ausschließlich über Agrologistikzentren. Dieses Verfahren zielt darauf ab, Sortierung, Lagerung, Verpackung, Zertifizierung und Exportvorbereitung nach einheitlichen Standards zu organisieren.

Kurz gesagt: Dieses Dekret leitet große systemische Veränderungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit ein. Die Kontrolle basiert nun stärker auf Risikoanalysen, Digitalisierung und internationalen Standards. Das bedeutet sicherere Produkte für Verbraucher, schnellere Prozesse für Unternehmer und zuverlässigere Märkte für Exporteure. Die Richtung stimmt: weniger Papier, höhere Qualität und klare Verantwortung.

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