Nicht Gleichgültigkeit, sondern Mutterliebe siegte

Gemäß dem Gerichtsbeschluss des interdistriktlichen Gerichts von FIB Yakkasaroy vom 19. Mai 2023 wurde die Unterhaltspflicht der Schuldnerin G.M. zugunsten des Gläubigers I.I. in Höhe von einem Drittel ihres Einkommens für den Unterhalt ihrer zwei Kinder festgelegt. Dieses Vollstreckungsdokument ging an die Abteilung des Büros im Bezirk Sergeli, woraufhin ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurde.
Trotz mehrfacher Warnungen zeigte sich die schuldnerische Mutter jedoch gleichgültig gegenüber der Erziehung ihrer Kinder und leistete keine Unterhaltszahlungen. Infolgedessen belief sich der Schuldbetrag auf fast 50 Millionen Sum. Daher wurde beschlossen, die Angelegenheit an das Gericht zu übergeben, gemäß dem in Artikel 47⁴ des Kodex über Verwaltungsstrafen der Republik Usbekistan vorgesehenen Rechtsverstoß.
Durch Aufklärungsarbeit, Gespräche und lebensnahe Beispiele seitens der staatlichen Vollstreckungsbeamten wurde der schuldnerischen Mutter jedoch erneut die Verantwortung, die Bedeutung von Liebe und Fürsorge bei der Kindererziehung bewusst gemacht.
Infolgedessen wurde die Kälte in der Familie überwunden und das Ehepaar versöhnte sich. Die Mutter nahm ihre Kinder wieder in ihre Arme und bewies durch praktische Taten, dass sie nicht gleichgültig gegenüber ihrer Erziehung ist. In diesem Zusammenhang wurde das Vollstreckungsverfahren gemäß Artikel 40¹ des Gesetzes abgeschlossen.
Das Gesetz dient nicht primär der Bestrafung, sondern vor allem dazu, Menschen auf den richtigen Weg zu führen, Familien zu bewahren und die Interessen der Kinder zu schützen.
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