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Änderung des Verfahrens zur Auszahlung des Kindergeldes bei Geburt in Usbekistan

Änderung des Verfahrens zur Auszahlung des Kindergeldes bei Geburt in Usbekistan

Das Verfahren zur Auszahlung des einmaligen Kindergeldes bei Geburt in Usbekistan wurde geändert. Nun können auch Familien, deren erstes Kind verstarb, diese Leistung für ihr nächstes lebend geborenes Kind erhalten.

Nach der bisherigen Regelung wurde das Kindergeld nur für das erste Kind gewährt. Verstarb das erste Kind in der perinatalen oder frühen neonatalen Phase, galt das nächste Kind als zweites Kind und der Antrag wurde abgelehnt.

Nach Eingaben beim Bürgerbüro des Präsidenten wurden entsprechende Änderungen am Beschluss des Ministerkabinetts vorgenommen. Gemäß der neuen Regelung wird das Kindergeld für das nächste lebend geborene Kind auch dann gezahlt, wenn das erste oder weitere Kinder verstarben.

Derzeit beträgt die Höhe des einmaligen Kindergeldes bei Geburt etwa 890.000 Sum.

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