Das islamische Bankensystem in Usbekistan tritt in eine neue Phase

Am 25. März hat sich der usbekische Präsident Schawkat Mirziyoyev mit einem Vortrag zur Einführung islamischer Finanzdienstleistungen vertraut gemacht. Im Vortrag wurde betont, dass folgende islamische Finanzmechanismen in der Praxis eingeführt werden sollen: Finanzierung von Kunden durch Ratenverkauf – Murabaha; Kapitalbeschaffung auf der Grundlage einer Gewinn- oder Ertragsverteilung – Mudaraba; Gewährung oder Beschaffung von Mitteln über eine Vollmachtsvereinbarung – Wakala; Finanzierung auf der Grundlage einer Vorauszahlung – Salam und Istisna; Finanzierung durch gemeinsame Tätigkeit – Musharaka; islamische Vermietung von Immobilien sowie andere islamische Finanzinstrumente, die nicht gegen das Gesetz verstoßen.
Darüber hinaus wird auf verkaufte Waren keine Mehrwertsteuer berechnet, die Erträge aus Investitionsdepots sind steuerbefreit und islamische Leasingverträge werden mit Finanzierungsleasing und Leasing gleichgestellt.
Um ein systematisches Management in der Branche sicherzustellen, wird beim Zentralbankrat ein Rat für islamische Finanzen eingerichtet. Darüber hinaus werden in Banken, die islamische Finanzdienstleistungen anbieten, separate Gremien gebildet. Sie befassen sich mit der Entwicklung von Standards, der Erstellung von Rechtsvorschriften, der Klärung umstrittener Fragen, der Prüfung von Verträgen und internen Dokumenten sowie der Sicherstellung der Konformitätsüberwachung.
In diesem Jahr soll in mindestens einer Geschäftsbank eine islamische „Fenster“-Tätigkeit eingeführt werden, und für den Zeitraum 2026–2030 ist die Gründung von zwei Banken geplant, die vollständig islamische Bankgeschäfte durchführen. Durch diese Reformen besteht im Zeitraum 2026–2030 die Möglichkeit, zusätzliche Investitionen und Einlagen in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar anzuziehen.
Zur Erinnerung: Das Gesetz zur Einführung der Tätigkeit islamischer Banken wurde am 5. Februar dieses Jahres vom Senat genehmigt.
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