Das Pariser Gericht verhängte Strafen wegen Gerüchten über Brigitte Macron

Das Pariser Strafgericht hat in einem Fall von Online-Belästigung, Beleidigungen und der Verbreitung unbegründeter Gerüchte gegen die französische First Lady Brigitte Macron ein Urteil gefällt. Das Gericht befand zehn Angeklagte für schuldig, der Ehefrau des Präsidenten durch „böswillige, diskriminierende und beleidigende“ Äußerungen vorsätzlich Schaden zugefügt zu haben.
Dem Urteil zufolge erhielten die meisten Angeklagten Bewährungsstrafen von 4 bis 8 Monaten. Es wird berichtet, dass eine Person aus dem Verfahren zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde, weil sie nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen war.
Unter den Verurteilten sind der Leiter einer Werbeagentur, Aurelien Poirson (8 Monate auf Bewährung), und die als Wahrsagerin bekannte Amandine Roy (eine sechsmonatige Strafe). Die Staatsanwaltschaft bezeichnete sie als Initiatoren einer Desinformationskampagne gegen Brigitte Macron. Außerdem wird vermerkt, dass das Gericht sie verpflichtete, einen Kurs zu absolvieren, der darauf abzielt, die Kommunikationskultur im respektvollen Umgang mit anderen Nutzerinnen und Nutzern im Internet zu verbessern.
Der Punkt ist, dass die Angeklagten eine unbegründete Verschwörungstheorie verbreiteten, wonach Brigitte Macron „in Wirklichkeit als Mann mit dem Namen Jean-Michel Trogneux geboren und eine Transgender-Frau“ sei. Gleichzeitig wird betont, dass sie versuchten, den Altersunterschied von 24 Jahren zwischen Emmanuel und Brigitte öffentlich lächerlich zu machen.
In den Materialien wird noch ein wichtiger Vorgang erwähnt: Es wird angegeben, dass in den USA ebenfalls eine Klage gegen die rechtsradikale Aktivistin Candace Owens geprüft wird, die solche Gerüchte über die französische First Lady aktiv verbreitet. Es wird vermerkt, dass Emmanuel Macron diese Klage eingereicht hat.
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