Hadj 2026: Einreisebestimmungen für Mekka verschärft

Saudi-Arabien hat die Einreisebestimmungen für die Stadt Mekka im Vorfeld der Hadj-Saison 2026 erheblich verschärft. Dies teilte die Saudi Press Agency mit.
Es wird erwartet, dass in der Hadj-Saison, die Ende Mai beginnt, fast zwei Millionen Pilger die Stadt besuchen werden. In diesem Zusammenhang hat das saudi-arabische Innenministerium eine Reihe neuer Beschränkungen eingeführt, um die Sicherheit zu gewährleisten und einen geordneten Ablauf der Pilgerfahrt sicherzustellen.
Genehmigung für die Einreise nach Mekka erforderlich
Ab dem 13. April 2026 müssen alle Personen, die in die Stadt Mekka einreisen möchten, eine spezielle Genehmigung der zuständigen offiziellen Behörden einholen. Eine Einreise ohne Genehmigung ist nicht gestattet.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Einwohner von Mekka, Pilger mit einem Hadj-Permit sowie Personen, die eine elektronische Genehmigung für die Arbeit in den heiligen Stätten erhalten haben. Diese Genehmigungen werden über die Plattform 'Absher Individuals' und das Portal 'Muqeem' ausgestellt.
Beschränkungen für Umrah und Visa
Für Bürger, die mit einem Umrah-Visum eingereist sind, wurde der 18. April als letzte Frist für die Ausreise aus Saudi-Arabien festgelegt.
Zudem wird die Erteilung von Umrah-Genehmigungen über die Nusuk-Plattform vom 18. April bis zum 31. Mai vorübergehend ausgesetzt. Diese Beschränkung gilt auch für saudi-arabische Staatsbürger, Bewohner der Golfstaaten, Residenten des Landes und Inhaber anderer Visa.
Ab dem 18. April ist es Personen mit allen anderen Visumarten untersagt, in die Stadt Mekka einzureisen oder dort zu bleiben. Ausgenommen sind lediglich Inhaber eines Hadj-Visums.
Strenge Kontrollen und Strafmaßnahmen
Das Ministerium betonte, dass gegen Personen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, auf Grundlage der Gesetzgebung strenge Strafmaßnahmen ergriffen werden.
Warnung an die Bürger
Die Behörde der Muslime Usbekistans warnt ebenfalls vor einer Zunahme von gefälschten Anzeigen und Betrugsfällen im Zusammenhang mit dem Hadj. Eine Reise zum Hadj über inoffizielle Wege ist nicht nur gesetzwidrig, sondern schränkt auch die Möglichkeit ein, die Riten in Mina, Arafat und Muzdalifa zu vollziehen. Solche Fälle können zur Abschiebung und zu hohen Geldstrafen führen.
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