Femizid wird in Rumänien per Gesetz als eigenständige Straftat anerkannt

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In Rumänien ist ein wichtiger Wendepunkt im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen erreicht worden. Präsident Nicușor Dan hat das Gesetz gegen Femizid unterzeichnet und damit offiziell in Kraft gesetzt.
Von nun an werden vorsätzliche Tötungen von Frauen als besondere Form geschlechtsspezifischer Gewalt anerkannt.
Bisher wurden solche Verbrechen im Rahmen des allgemeinen Tötungsdelikts behandelt. Das neue Gesetz verschärft nun die Strafen erheblich und sieht Freiheitsstrafen von 15 bis 25 Jahren oder lebenslange Haft vor.
Der Präsident hob in seiner Erklärung die Schwere des Problems besonders hervor: Gewalt gegen Frauen sei eine der schwersten und erniedrigendsten Erscheinungen in der Gesellschaft, und über viele Jahre hinweg sei dieses Problem nicht ausreichend beachtet worden.
Die Initiatoren des Gesetzes stützten ihre Position auf konkrete Zahlen. In den ersten 8 Monaten des Jahres 2025 wurden im Land 33 Tötungsdelikte im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt registriert, in 69 Prozent der Fälle waren die Opfer Frauen.
Das bedeutet, dass durchschnittlich jeden Monat drei Frauen ihr Leben verloren.
Der Gesetzentwurf wurde im Oktober 2025 dem Parlament vorgelegt und von mehr als 270 Abgeordneten unterstützt. Nach Ansicht von Menschenrechtsverteidigern ermöglicht die gesonderte Definition des Begriffs „Femizid“ den Strafverfolgungsbehörden, früher einzugreifen, noch bevor es zu einer Straftat kommt.
Damit reiht sich Rumänien in die Gruppe europäischer Länder ein, die Femizid gesetzlich anerkannt haben, darunter Kroatien, Italien, Belgien, Zypern und Malta.
Kurz gesagt ist dieses Gesetz nicht nur eine rechtliche Änderung — es ist ein Signal an die Gesellschaft: Gewalt gegen Frauen ist kein „gewöhnlicher Fall“ mehr, sondern ein schweres Verbrechen, das streng bestraft wird.