Gerichtsverfahren gegen Gulnora Karimova und Banken in der Schweiz

Ein aufsehenerregender Kriminalfall, der vor 14 Jahren von den Schweizer Strafverfolgungsbehörden eingeleitet wurde, ist in eine neue Phase eingetreten. Am Montag, dem 27. April, beginnt vor dem Bundesstrafgericht des Landes ein weiteres Gerichtsverfahren gegen Gulnora Karimova, die älteste Tochter des ersten Präsidenten Usbekistans, und ihre Komplizen. Zamin.uz präsentiert die interessantesten Details und erwarteten Neuigkeiten dieses komplexen rechtlichen Prozesses.
Im Zentrum der Anklage – das kriminelle Netzwerk „Ofis“
Laut Anklage der Schweizer Bundesanwaltschaft hat eine kriminelle Struktur namens „Ofis“, die von Gulnora Karimova geleitet wurde, über Jahre hinweg hohe Bestechungsgelder von internationalen Unternehmen erpresst, die in den usbekischen Telekommunikationsmarkt eintreten wollten. Im Rahmen dieses 2012 eingeleiteten Verfahrens werden schwere Vorwürfe wie Korruption, Bildung einer kriminellen Vereinigung und illegale Geldwäsche erhoben.
Auch Banken werden zur Verantwortung gezogen
Das Besondere an dieser Gerichtsverhandlung ist, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch renommierte Schweizer Finanzinstitute auf der Anklagebank sitzen. Insbesondere die Lombard Odier Bank wurde im Rahmen der „strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen“ angeklagt. Obwohl die Staatsanwälte der Bank keine direkte Beteiligung an Geldwäsche vorwerfen, wird die Frage geprüft, ob die Bankleitung ausreichende Maßnahmen ergriffen hat, um verdächtige Geldflüsse zu stoppen und nicht Teil einer kriminellen Kette zu werden.
Vernehmung in Taschkent und das Problem der „Standards“
Zum ersten Mal in seiner Geschichte reiste das Schweizer Gericht zur Beweiserhebung ins Ausland und vernahm Gulnora Karimova Anfang 2026 zum zweiten Mal in Taschkent. Dieser Prozess stieß jedoch auf zahlreiche Einwände bezüglich der internationalen Rechtsnormen:
Schweizer Richter mussten ihre Fragen indirekt über die Generalstaatsanwaltschaft Usbekistans stellen;
Aufgrund von Geheimhaltungsanforderungen und Warnungen vor strafrechtlicher Verantwortung weigerten sich die Anwälte, am Verfahren teilzunehmen.
Dieser Umstand wirft die Frage auf, wie rechtmäßig diese Aussagen vor einem Schweizer Gericht sein werden.
Kann der Prozess in Abwesenheit stattfinden?
Die persönliche Anwesenheit der Angeklagten in einem Gerichtssaal in Genf oder Bellinzona ist äußerst unwahrscheinlich. Die 53-jährige Gulnora Karimova verbüßt derzeit eine Haftstrafe in Usbekistan, und der Aufenthaltsort ihres Hauptgeschäftspartners bleibt unbekannt. Daher erwägen die Richter die Möglichkeit, den Fall in Abwesenheit zu verhandeln oder ihn in separate Teile aufzuteilen.
Liebe Leser, glauben Sie, dass dieser berühmte Kriminalfall, der seit 14 Jahren andauert, endlich zu einem Ende kommt? Was denken Sie über die Verantwortung Schweizer Banken in diesem Prozess?
Verfolgen Sie die Entwicklungen und internationalen Gerichtsverfahren weiterhin auf Zamin.uz. weiterhin auf Zamin.uz.
Lesen Sie „Zamin“ auf Telegram!