Urteil gegen Mann gefällt, der mit einem Gewehr ein Geschäft betrat

Im Bezirk Ohangaron der Region Taschkent wurde das Gerichtsurteil zu einem Aufsehen erregenden Vorfall verkündet. Im Oktober 2025 wurde der 33-jährige D.K.
zur Verantwortung gezogen, nachdem er mit einem Jagdgewehr des Typs TOZ-34 in ein Geschäft eingedrungen war und seine Ehefrau geschlagen hatte.
Den Ermittlungsunterlagen zufolge war ein finanzieller Streit die Ursache für den Konflikt. Der Angeklagte hatte von seiner Ehefrau die Rückgabe von 3.500 US-Dollar sowie eines Betrags von über 100 Millionen Som gefordert, die er aus der Russischen Föderation an sie überwiesen hatte.
Die Auseinandersetzung um diese Forderung eskalierte und führte zu Gewalt.
Während des Streits schlug der Mann dem Opfer mit dem Gewehrkolben auf den Kopf. Im Gerichtsverfahren bekannte sich der Angeklagte teilweise schuldig und erklärte, er habe keinen Mord geplant, sondern lediglich seine finanziellen Mittel und persönlichen Gegenstände zurückerhalten wollen.
Das Gericht befand D.K. gemäß Artikel 112 (Bedrohung mit Mord) und Artikel 277 (Rowdytum unter Verwendung einer Waffe) des Strafgesetzbuches für schuldig.
Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten in einer Strafkolonie verurteilt.
Zudem wurde der Jagdschein des Angeklagten entzogen und die ihm gehörende Waffe konfisziert.
Zusammenfassend verdeutlicht dieser Fall erneut, welche schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen die gewaltsame Lösung familiärer Konflikte nach sich ziehen kann.
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