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In Pakistan gestrandete Frau mit Hilfe der Botschaft zurückgekehrt

In Pakistan gestrandete Frau mit Hilfe der Botschaft zurückgekehrt

Foto: Dunyo

Eine usbekische Staatsbürgerin namens S.J., die über viele Jahre hinweg unter schwierigen Lebensbedingungen in Pakistan festsaß, konnte in ihre Heimat zurückkehren. Diese Hilfsaktion wurde durch die Bemühungen der diplomatischen Vertretung Usbekistans in Pakistan ermöglicht.

Dies berichtete die Nachrichtenagentur „Dunyo“.

Wie bekannt wurde, wandte sich die Frau im Februar dieses Jahres an die Botschaft und bat um praktische Unterstützung bei der Rückkehr in ihre Heimat.

Im Zuge der Untersuchungen stellte sich heraus, dass sie seit 2005 ohne Visum, also illegal, in Pakistan lebte und in eine prekäre soziale Lage geraten war.

Das Schicksal von S.J. ist dramatisch.

Sie reiste 2005 nach Pakistan, um dort einen pakistanischen Staatsbürger zu heiraten. Noch im selben Jahr erlitt ihr Ehemann jedoch einen Verkehrsunfall und wurde behindert.

Seitdem pflegte die Frau ihren Ehemann über Jahre hinweg und kümmerte sich um seine Gesundheit. Obwohl sich der Zustand des Mannes mittlerweile gebessert hat, leiden er weiterhin unter den Folgen seiner Behinderung.

Im Rahmen der Überprüfungen wurde festgestellt, dass die finanziellen Mittel der Frau äußerst begrenzt waren und ihr Einkommen lediglich zur Deckung des täglichen Bedarfs ausreichte. Aus diesem Grund war es ihr nahezu unmöglich, aus eigener Kraft nach Usbekistan zurückzukehren.

Nachdem die usbekische Botschaft die Identität und Staatsbürgerschaft der Frau bestätigt hatte, wurde ihr ein Rückkehrzertifikat ausgestellt.

Zudem konnte durch Verhandlungen mit dem pakistanischen Innenministerium erreicht werden, dass die für den 21-jährigen illegalen Aufenthalt festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 8.400 US-Dollar erlassen wurde und sie die offizielle Erlaubnis zur Ausreise erhielt.

Darüber hinaus löste die diplomatische Mission auch die Frage des Flugtickets, sodass S.J. am 2.

Mai nach Usbekistan zurückgebracht werden konnte.

Dieser Vorfall ist ein weiteres deutliches Beispiel für die praktische Unterstützung und Aufmerksamkeit, die der Staat seinen im Ausland in Not geratenen Landsleuten entgegenbringt.

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