Immobiliensteuer in Usbekistan wird jetzt auf Basis des Marktwerts berechnet

Das Verfahren zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für Immobilien und bestimmte Waren in Usbekistan wird aktualisiert. Diese Änderungen zielen darauf ab, bargeldlose Zahlungen zu popularisieren, den Anteil der Schattenwirtschaft zu verringern und künstlich niedrige oder hohe Marktpreise zu verhindern.
Gemäß einem vom Präsidenten am 10. Dezember 2025 unterzeichneten Dekret war vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2026 die Steuerbemessungsgrundlage für Immobilien und Baumaterialien auf Basis des Marktwerts festgelegt wird. Dementsprechend verabschiedete das Ministerkabinett am 18. Mai 2026 die Verordnung „Über das Verfahren zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage auf Basis des Marktpreises bestimmter Waren“.
Diese Verordnung legt gemäß der Steuerordnung das Verfahren zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für Immobilienobjekte und Holzprodukte auf Basis des Marktwerts fest.
Das neue Verfahren findet Anwendung, wenn der von Steuerzahlern in Verkaufsunterlagen angegebene Preis 20 Prozent unter oder über dem Marktpreis liegt. Das heißt, wenn der im Vertrag angegebene Preis erheblich vom tatsächlichen Marktwert abweicht, haben die Steuerbehörden das Recht, diesen neu zu berechnen.
Der Verordnung zufolge verwenden die Steuerbehörden zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage die Methode der vergleichbaren Marktpreise. Der Marktwert von Immobilienobjekten wird von einer speziell befugten Stelle im Bereich der Massenbewertung von Immobilien festgelegt.
Die Steuerbehörden können zur Bestimmung des Marktpreises auch verschiedene Informationsquellen nutzen. Dazu gehören das einheitliche automatisierte Informationssystem des Notariats, Auktions- und öffentliche Beschaffungsplattformen, Preislisten der Verkäufer sowie weitere Daten.
Der Marktpreis für Holzprodukte wird auf Basis der Preise identischer oder gleichartiger Waren berechnet, die im Börsenhandel verkauft werden.

Ein im Beschluss angeführtes hypothetisches Beispiel zeigt, wie das neue Verfahren funktioniert. So wurde beispielsweise dokumentiert, dass eine neu gebaute Wohnimmobilie im Bezirk Mirzo Ulugbek in Taschkent für 1,07 Millionen Soum pro Quadratmeter verkauft wurde. Die Gesamtfläche betrug 216,04 Quadratmeter und der Vertragswert belief sich auf 231,2 Millionen Soum.
Der durchschnittliche Marktpreis für neu gebaute Immobilien in diesem Gebiet wurde jedoch auf 6,1 Millionen Soum pro Quadratmeter festgelegt. In diesem Fall weicht der offizielle Verkaufspreis um weit mehr als 20 Prozent vom Marktwert ab. Daher wird die Steuerbemessungsgrundlage nicht auf Basis der 231,2 Millionen Soum aus dem Vertrag, sondern auf Basis des Marktwerts berechnet – 1 Milliarde 317,8 Millionen Soum.
Infolgedessen belief sich die unterbewertete Steuerbemessungsgrundlage auf 1 Milliarde 86,6 Millionen Soum. Auf diese Differenz werden zusätzliche Mehrwertsteuer und Gewinnsteuer berechnet. Im Beispiel betrug der gesamte zusätzliche Steuerbetrag 244,5 Millionen Soum.
Dieses Verfahren dient dazu, Fälle von künstlicher Preissenkung beim Verkauf von Immobilien und bestimmten Waren zu reduzieren. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass Steuereinnahmen vollständig und fair in den Staatshaushalt fließen.
Kurz gesagt, die neue Verordnung stellt ein ernsthaftes Hindernis für die Praxis dar, auf dem Papier einen anderen Preis anzugeben als in der Realität. Beim Immobilienverkauf ist nun nicht mehr nur die Zahl im Vertrag wichtig, sondern auch der tatsächliche Marktpreis. Das Steuersystem bewegt sich in Richtung Transparenz – es ist an der Zeit, sowohl den Taschenrechner als auch das Gewissen richtig einzusetzen.
Lesen Sie „Zamin“ auf Telegram!