Mehrwertsteuerbefreiung für Vieh- und Fischprodukte in Usbekistan ausgeweitet

In Usbekistan wurden die Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse weiter ausgebaut. Laut einer aktualisierten Liste, die vom Landwirtschaftsministerium und dem Steuerkomitee genehmigt wurde, ist die Zahl der Agrarprodukte, für die ein Nullsteuersatz gilt, auf 518 gestiegen.
Mit dem neuen Beschluss wurden 14 weitere Produktarten in diese Liste aufgenommen. Ab sofort sind lebende Fische, Rinder und Kleinvieh, darunter Kühe, Stiere, Schafe, Ziegen sowie Pferde, Schweine, Kamele, Esel, Bienenstöcke, Seidenraupen sowie Ferula-Setzlinge und -Harze von der Mehrwertsteuer befreit, d. h. es gilt ein Nullsteuersatz.
Darüber hinaus wurden bereits bestehende Vergünstigungen beibehalten. Insbesondere gelten die Mehrwertsteuererleichterungen weiterhin für Obst und Gemüse, Hülsenfrüchte, Gewürze, Fleisch, Eier, Fisch und Meeresfrüchte, Milchprodukte sowie verschiedene Setzlinge.
Experten zufolge dient dieser Beschluss dazu, die Lebensmittelpreise auf dem Binnenmarkt stabil zu halten, die Steuerlast der Erzeuger zu senken und die Viehzucht, Fischerei sowie andere Agrarbereiche zu unterstützen.
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