Genehmigungspflicht für Firmenschilder könnte entfallen

Das Verfahren zur Anbringung von Außenwerbung und Schildern wird im Interesse der Unternehmer überarbeitet. Dies teilte das Komitee für Wettbewerbsförderung und Verbraucherschutz mit.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Entwurf für eine Verordnung zur „Regulierung von Außenbeschilderungen“ erarbeitet wurde, um Unklarheiten und rechtliche Lücken in der Praxis zu beseitigen.
Dem Dokument zufolge werden Begriffe wie „Außeninformationsmedium“, „Außenbeschilderung“ und „Firmenschild“ klar definiert. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass Firmenschilder möglicherweise nicht mehr als Werbung eingestuft werden.
Das bedeutet, dass Schilder, die den Namen und die Art der Tätigkeit in Handels-, Gastronomie- oder Dienstleistungseinrichtungen angeben, nicht als Werbung gelten. Daher könnte die Anforderung, separate Genehmigungen einzuholen oder Gebühren zu zahlen, entfallen.
Gleichzeitig werden kommerzielle Werbematerialien weiterhin nach einem gesonderten Verfahren kontrolliert. Das Komitee wird die Einhaltung der Werbeinhalte mit der Gesetzgebung weiterhin überwachen.
Dieses Projekt wurde zur öffentlichen Diskussion gestellt; Vorschläge werden bis zum 10. Mai entgegengenommen. Die Behörden rufen alle Unternehmer und Bürger dazu auf, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen.
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