Wichtige Beschränkung bei Fahrzeugimporten aufgehoben

Wichtige Beschränkung bei Fahrzeugimporten aufgehoben

Es wurden gute Nachrichten verkündet, die ein wahres Festgeschenk für Autoenthusiasten und Unternehmer in unserem Land sein werden. Eines der größten Hindernisse im Prozess der Einfuhr von Fahrzeugen aus dem Ausland für persönliche oder dienstliche Bedürfnisse durch natürliche und juristische Personen in Usbekistan gehört offiziell der Geschichte an. Die Beschränkung, nur ein Konformitätszertifikat pro Auto und Jahr auszustellen, wurde vollständig aufgehoben.

Diese revolutionäre Neuerung fand ihren Niederschlag in dem entsprechenden Präsidialerlass Nr. 4. Juni unterzeichnet am 104 durch das Staatsoberhaupt in diesem Jahr.

Wichtige Änderung der technischen Vorschriften

Gemäß diesem historischen Dokument wurden die Regeln der derzeit in unserem Land geltenden Allgemeinen Technischen Verordnung „Über die Sicherheit von in Verkehr gebrachten Kraftfahrzeugen“ grundlegend überarbeitet und ernsthafter Änderungen unterzogen.

  • Wie war das alte Verfahren? Nach der zuvor geltenden Regel wurde unabhängig davon, wie viele Autos einfache Bürger oder Unternehmen während eines Kalenderjahres für ihren eigenen Bedarf aus dem Ausland einführten, ein offizielles Konformitätszertifikat nur für eines davon ausgestellt. Dies schuf an sich künstliche Beschränkungen für viele Autoenthusiasten und Unternehmer.

  • Wie wird das neue Verfahren aussehen? Mit dem Präsidialerlass wurde diese einschränkende Klausel vollständig aus den Vorschriften gestrichen. Jetzt können Bürger und juristische Personen während des Jahres ohne Einschränkungen beliebig viele Fahrzeuge für ihren eigenen Bedarf importieren und für alle davon Zertifikate im vorgeschriebenen Verfahren erhalten.

Wann ist die neue Gesetzgebung in Kraft getreten?

Der erfreulichste Aspekt dieser Nachricht ist, dass man nicht lange warten muss, um diese Vorteile in der Praxis zu testen.

Dokumenttyp und Nummer

Datum der Unterzeichnung

Datum des Inkrafttretens

Erlass Nr. 104 des Präsidenten der Republik Usbekistan

4. Juni 2026

Ab dem 5. Juni 2026

Wie aus der Tabelle hervorgeht, ist dieser Erlass offiziell 5. Juni 2026 ab dem Datum in volle Rechtskraft getreten und zur Ausführung angewiesen worden.

Zamin-Kommentar: Diese Entscheidung ist ein sehr großer Schritt zur Entwicklung eines gesunden Wettbewerbs auf dem usbekischen Automobilmarkt und zur Gewährung von Freiheit für die Bevölkerung, hochwertige Fahrzeuge aus dem Ausland einzuführen. Das Verfahren, nur ein Zertifikat pro Auto und Jahr auszustellen, verursachte für viele unserer Landsleute Unannehmlichkeiten. Die Aufhebung der Beschränkung wird zweifellos zu einer Zunahme der Vielfalt ausländischer Autos auf dem Markt und einer erheblichen Stabilisierung der Preise beitragen.

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Shuhrat Razzakov
«ZAMIN.UZ» Redakteur

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