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In Finnland nahm ein Mann wegen des Todes seiner Katze krankheitsbedingt frei

In Finnland nahm ein Mann wegen des Todes seiner Katze krankheitsbedingt frei

In Finnland erregte ein Fall öffentliche Aufmerksamkeit: Ein Mann erhielt nach dem Tod seiner Hauskatze eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Berichten zufolge gelangte die Angelegenheit vor Gericht, weil der Arbeitgeber den psychischen Zustand im Zusammenhang mit dem Tod der Katze nicht als „entschuldbaren Grund“ anerkannt hatte.

Es wird berichtet, dass die Katze schwer krank war und eine Euthanasie durchgeführt werden musste. Der Besitzer reichte bei seiner Arbeitsstelle den Krankenschein ein und legte sogar eine ärztliche Bescheinigung vor. Die Unternehmensleitung akzeptierte die Unterlagen jedoch nicht und stellte ihn vor die Wahl: „Entweder du kommst zur Arbeit zurück oder du kündigst.“

Aus Angst kehrte der Mann zur Arbeit zurück, wurde jedoch später mit der Begründung „unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit“ entlassen. Anschließend wandte er sich an das Amtsgericht der Stadt Tampere, und das Gericht gab dem Kläger recht.

Infolgedessen wurde das Unternehmen verpflichtet, dem ehemaligen Mitarbeiter mehr als 40 000 Euro zu zahlen. Dieser Betrag umfasste eine Entschädigung, die Zahlung für den Zeitraum der Krankschreibung sowie die Gerichtskosten. Der Mann selbst konnte das Geld jedoch nicht nutzen — er starb vor der Bekanntgabe des Urteils. Daher entschied das Gericht, die 40 000 Euro in den Nachlass aufzunehmen.

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