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Ab jetzt könnte in der Ukraine die Ehe ab 14 Jahren erlaubt werden

Ab jetzt könnte in der Ukraine die Ehe ab 14 Jahren erlaubt werden

In der Werchowna Rada der Ukraine wurde ein neuer Gesetzentwurf registriert, der Änderungen beim Heiratsalter vorsieht. Dem Dokument zufolge bleibt das grundlegende Heiratsalter im Land bei 18 Jahren, jedoch wird vorgeschlagen, in einigen Ausnahmefällen eine Eheschließung ab 14 Jahren zu erlauben. Darüber berichtete TASS. Wie mitgeteilt wird, wurde die Initiative im Rahmen eines neuen Entwurfs des Zivilgesetzbuchs ausgearbeitet, in dem vorgesehen ist, entsprechende Änderungen in den Artikel „Recht auf Ehe“ aufzunehmen. Der Gesetzentwurf gehört zu den Initiativen, die vom Vorsitzenden der Werchowna Rada, Ruslan Stefantschuk, eingebracht wurden.

Nach den vorgeschlagenen Normen wäre eine Eheschließung für 14-Jährige nur auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses und nur in Ausnahmefällen wie Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes möglich. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Praxis der Eheschließung ab 16 Jahren ebenfalls durch einen Gerichtsbeschluss beizubehalten. Derzeit ist im ukrainischen Recht das allgemeine Mindestalter für die Eheschließung für Männer und Frauen auf 18 Jahre festgelegt. Der Gesetzentwurf befindet sich vorerst im Stadium der Initiative und muss die Beratungen in den Parlamentsausschüssen sowie die Abstimmungsverfahren durchlaufen.

Unter Fachleuten und in der Öffentlichkeit werden zu dieser Initiative unterschiedliche Meinungen geäußert: Einige sehen darin einen Mechanismus des sozialen Schutzes, andere betonen, dass das Risiko früher Ehen zunehmen könnte.

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