Sicherheitsvorschriften für Parkzonen verschärft

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf Parkplätzen wurden neue Vorschriften festgelegt. Demnach ist es Fahrzeugen untersagt, sich in diesen Bereichen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 5 Kilometern pro Stunde zu bewegen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit von Fußgängern, Fahrern und der Allgemeinheit zu garantieren.
Zudem wird eine Reihe von Aktivitäten auf Parkplatzflächen eingeschränkt. Unter anderem ist das Reparieren, Waschen sowie das Betanken und Auffüllen von Schmiermitteln an nicht ausdrücklich dafür vorgesehenen Stellen verboten. Gleichzeitig ist die Verwendung von offenem Feuer für Motoren und Aggregate untersagt.
Gemäß den Vorschriften ist in diesen Bereichen auch das Rauchen von Tabakwaren und der Konsum von alkoholischen Getränken verboten. Ebenso ist es nicht gestattet, separate Lagerplätze für Kraft- und Schmiermittel einzurichten. Diese Maßnahmen wurden eingeführt, um Brandgefahren und anderen gefährlichen Situationen vorzubeugen.
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