Vorauszahlung von 150 Mio. Sum an Unterhalt für Wohnung des Kindes

Gemäß einem Urteil des Zivilgerichts wurde die Einziehung von Unterhaltszahlungen vom Schuldner N.N. zugunsten der Gläubigerin N.D. für den Unterhalt ihrer zwei minderjährigen Kinder aus dem monatlichen Gehalt und anderen Einkünften festgelegt.
Im Zuge der Vollstreckungsmaßnahmen eines Mitarbeiters der Abteilung des Bezirks Yangiobod einigten sich die Parteien gegenseitig, woraufhin der Schuldner einen Betrag von 150 Millionen Sum in bar als Vorauszahlung an die Gläubigerin leistete.
Der Schuldner gab an, diesen Betrag gezahlt zu haben, um den Kauf einer Mehrfamilienhauswohnung für sein Kind zu ermöglichen. Die Gläubigerin bestätigte ebenfalls, dass sie diese Mittel als Anzahlung für den Erwerb einer Wohnung in Taschkent für ihr Kind verwenden wird.
Bemerkenswert ist, dass beide Parteien bestrebt sind, sicherzustellen, dass gegenseitige Unstimmigkeiten das Schicksal des Kindes nicht beeinflussen, und verantwortungsbewusst an dessen Zukunft herangehen.
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