Neues Mindestguthaben-Verfahren für Abbuchungen ohne Zustimmung

Ab dem 15. April 2026 wird im Land eine neue Regelung für unautorisierte, d.h. ohne Zustimmung des Kunden erfolgende automatische Abbuchungsoperationen über Bankkarten eingeführt.
Gemäß den neuen Regeln wird ein nicht unterschreitbares Mindestguthaben auf den Karten festgelegt. Gemäß dieser Anforderung muss auf jedem Kartenkonto dauerhaft ein Betrag von mindestens dem 3-fachen des BHM (Basis-Haushaltsminimums) vorgehalten werden. Dies verhindert, dass der Kartenbestand vollständig auf Null fällt.
Nach Inkrafttreten des neuen Systems werden automatische Zahlungen und Schuldeneintreibungsverfahren nur noch im Rahmen von Mitteln über der festgelegten Grenze durchgeführt. Das heißt, zwangsweise Abbuchungen berühren nicht das „Sicherheitsguthaben“ auf der Karte.
Zur Information: Unautorisierte Abbuchungen werden häufig zur Deckung von Bankkrediten, Ratenzahlungen oder anderen finanziellen Verpflichtungen verwendet. Dieses System gewährleistet die automatische Eintreibung von Schulden.
Laut dem UZCARD-System gelten die neuen Anforderungen nicht für Karteninformationen, die vom Bankkunden im Voraus mit OTP-Bestätigung erteilt wurden.
Nach Ansicht von Experten werden diese Änderungen die finanzielle Sicherheit der Nutzer erhöhen und Situationen wie unerwartete vollständige Abbuchungen reduzieren.
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