Schweizer Gericht stellt Strafverfahren gegen Gulnora Karimova offiziell ein

Aus der Schweiz gibt es brisante Neuigkeiten: Das Bundesstrafgericht des Landes hat einen Schlussstrich unter das Verfahren gegen Gulnora Karimova gezogen, das seit vielen Jahren andauert und für zahlreiche Diskussionen sorgte. Zamin.uz präsentiert diese unerwartete rechtliche Entscheidung aus Bellinzona und deren Hintergründe.
«Dauerhaftes Hindernis»: Warum wurde das Verfahren eingestellt?
Nach Informationen des Schweizer nationalen Fernsehens kam das Bundesgericht zu dem Schluss, dass ein unüberwindbares rechtliches Hindernis für die Fortführung des Strafverfahrens besteht. Als Hauptgrund wurde die Unmöglichkeit der persönlichen Teilnahme der Angeklagten am Gerichtsverfahren angeführt.
Bekanntlich befindet sich Gulnora Karimova seit 2014 in Usbekistan in Haft. Die Verteidigung betonte, dass Karimova zwar am Prozess teilnehmen wollte, die lokalen Behörden ihr jedoch die Ausreise aus dem Land nicht gestatteten.
Das Gericht bewertete diesen Umstand als «objektive Unmöglichkeit».
Das Jahr 2028 und der Zeitfaktor
Das Gericht berücksichtigte zudem einen weiteren wichtigen Aspekt – die Verjährungsfrist. Analysen zufolge wäre die Verjährungsfrist für die Anklagen in der Schweiz bereits abgelaufen, sollte Karimova im Jahr 2028 freigelassen werden.
Daher wurde befunden, dass die Fortsetzung des Prozesses unter den derzeitigen Bedingungen rechtlich nicht logisch sei.
Reaktion der Anwälte: «Dies ist faktisch ein Freispruch»
Karimovas internationales Anwaltsteam (Grégoire Mangeat, Fanny Margairaz und Romain Wavre) wertete diese Entscheidung als großen Sieg. Ihrer Ansicht nach kommt die Anerkennung, dass ohne Gewährleistung der Menschenrechte – also ohne die Anwesenheit der Angeklagten – kein Urteil gefällt werden kann, faktisch einem Freispruch gleich.
«Die Schweizer Justiz hat bestätigt, dass ein dauerhaftes Hindernis besteht, das die Fortführung des Verfahrens verhindert. Dies ist für uns ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der Rechte unserer Mandantin», heißt es in der Erklärung der Verteidiger.
Rückblick: «Das Büro» und Millionen-Dollar-Anklagen
Zur Erinnerung: Dieses Strafverfahren wurde im Jahr 2012 eingeleitet, wobei die Staatsanwaltschaft Karimova Folgendes vorwarf:
Bildung einer kriminellen Vereinigung und Leitung eines Netzwerks namens «Das Büro»;
Annahme von Bestechungsgeldern in großem Umfang von internationalen Telekommunikationsunternehmen;
Geldwäsche und Urkundenfälschung.
Nach langwierigen Ermittlungen wurde der Fall erst im Herbst 2023 vor Gericht gebracht. Nun wurde eines der größten internationalen Verfahren gegen Gulnora Karimova aus prozessualen Gründen eingestellt.
Liebe Leser, halten Sie diese Entscheidung des Schweizer Gerichts für gerecht? Stimmen Sie der Ansicht zu, dass ein Gerichtsverfahren ohne die Anwesenheit der Person nicht durchgeführt werden kann?
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