Zentralbank lockert Devisenvorschriften und schafft neue Möglichkeiten

In Usbekistan wurde das Verfahren zur Durchführung von Devisentransaktionen weiter perfektioniert. Gemäß einer neuen Entscheidung der Zentralbank von Usbekistan wurden in diesem Bereich eine Reihe wichtiger Änderungen und Ergänzungen vorgenommen.
Diese Neuerungen sind vor allem deshalb von Bedeutung, weil sie darauf abzielen, die Prozesse für Unternehmer und die Bevölkerung zu vereinfachen.
Nach der neuen Regelung müssen Aufträge juristischer Personen zum Kauf von Fremdwährungen nicht erneut eingereicht werden, wenn kleine technische Fehler oder Rechtschreibfehler festgestellt werden. Kunden haben nun die Möglichkeit, diese Mängel direkt vor Ort zu korrigieren.
Wie der Regulator betonte, wurden in der Praxis viele Transaktionen gerade wegen solcher geringfügigen Fehler abgelehnt, was für Unternehmer zu unnötigem Zeitverlust führte.
Zudem wurde das Verfahren für die Auszahlung von Bargeld in Fremdwährung über Bankkassen klar und deutlich festgelegt. Demnach haben natürliche Personen das Recht, Währungen im Rahmen des auf ihren Konten verfügbaren Guthabens ohne Einschränkungen abzuheben.
Für juristische Personen wird Bargeld in Fremdwährung nur im Rahmen festgelegter und begründeter Zwecke bereitgestellt.
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass alle Devisenwechselgeschäfte, einschließlich online durchgeführter Transaktionen, über ein einheitliches System erfasst werden. Dies dient der transparenten Überwachung und Analyse des Geldumlaufs und der Geldbewegungen auf dem Markt sowie der Stärkung der Kontrolle.
Im Rahmen des Beschlusses wurden auch für natürliche Personen eine Reihe von Erleichterungen eingeführt. Nun können alle natürlichen Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, über Bankkonten frei Geld für persönliche Zwecke (d.
h. für Nicht-Handelsoperationen) untereinander überweisen.
Darüber hinaus erhielten Ausländer die Möglichkeit, innerhalb des Landes Operationen im Zusammenhang mit Einzahlungen in das Stammkapital, Spenden oder Erbschaften durchzuführen.
Auch für die Teilnehmer am Kapitalmarkt wurden erhebliche Erleichterungen geschaffen. Juristische Personen müssen beim Kauf von Devisen für Zahlungen im Zusammenhang mit in Fremdwährung ausgegebenen Wertpapieren keine zusätzlichen Dokumente mehr vorlegen.
Hierfür reicht das Basisdokument aus, das die Emission der Wertpapiere bestätigt.
Gleichzeitig wurden wichtige Möglichkeiten für ausländische Investoren eröffnet – sie können Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren am Aktienmarkt auf Antrag frei ins Ausland transferieren. Dies wird das Investitionsklima des Landes weiter attraktiver gestalten.
Zur Information sei angemerkt, dass dieser Beschluss am 30. März 2026 gefasst und am 22.
April vom Justizministerium Usbekistans staatlich registriert wurde. Das Dokument trat mit dem Datum der offiziellen Bekanntmachung in Kraft.
Zusammenfassend dienen die neuen Änderungen der Erleichterung der Prozesse auf dem Devisenmarkt, der Erhöhung der Transparenz und der Schaffung noch günstigerer Bedingungen für die unternehmerische Tätigkeit. Es wird erwartet, dass sich dies positiv auf die künftige Entwicklung der Wirtschaft auswirken wird.