Präsident unterzeichnet neues Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Der Präsident der Republik Usbekistan, Schawkat Mirsijojew, hat die Neufassung des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) unterzeichnet. Das vom Justizministerium ausgearbeitete Dokument zielt darauf ab, moderne Standards der Corporate Governance im Land einzuführen, rechtliche Lücken bei der Regulierung der Tätigkeiten von GmbHs zu schließen und die Rechte der Gesellschafter weiter zu stärken. Dies berichtet Uzdaily.uz.
Das neue Gesetz, das aus 71 Artikeln besteht, tritt drei Monate nach seiner offiziellen Verkündung in Kraft. Bei der Ausarbeitung des Dokuments wurden Vorschläge lokaler und ausländischer Experten, der Öffentlichkeit sowie internationale Erfahrungen berücksichtigt.
Im Gesetz wurden die Befugnisse des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie das Verfahren zur Wahl seiner Mitglieder klar definiert. Dies soll dazu beitragen, Corproate-Konflikte zu vermeiden. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, dass der Aufsichtsrat Entscheidungen ohne physische Sitzungen auf Distanz treffen kann.
Das Gesetz verankert erstmals die treuhänderischen Pflichten der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Exekutivorgane, was der internationalen Corporate-Governance-Praxis entspricht. Darüber hinaus wurden die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Gesellschaften erweitert; dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, nicht nur auf Basis von Lizenzen, sondern auch im Rahmen anderer Genehmigungs- und Meldeverfahren zu operieren.
Die Fragen der Gründung von Filialen, Repräsentanzen sowie Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wurden gesondert geregelt. Das Gesetz sieht Mechanismen für den Ausschluss von Gesellschaftern vor, die ihre Einlage in das Stammkapital nicht geleistet haben oder die Tätigkeit der Gesellschaft behindern. Zudem wurde gestattet, während gerichtlicher Auseinandersetzungen über Anteile zwischen den Gesellschaftern Beschränkungen für Änderungen am Stammkapital aufzuerlegen.
Vorgesehen sind Möglichkeiten zur Verbuchung von Anteilen über den Zentralen Wertpapierverwahrer, die Bildung eines Komitees für Minderheitsgesellschafter sowie die Verbesserung der Normen für Audits und Transaktionen mit nahestehenden Personen. Das Gesetz in der neuen Fassung zielt darauf ab, den Schutz der Rechte der Gesellschafter zu verstärken, die illegale Aneignung von Anteilen zu verhindern, das Investitionsklima zu verbessern und ausländische Investitionen anzuwerben sowie ein transparenteres und stabileres korporatives Umfeld im Land zu schaffen.
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