Wichtige Änderungen ab dem 1. Juni bekannt gegeben

Ab dem 1. Juni ist es Unternehmen, die Hotel- und Gastronomiedienstleistungen erbringen, gestattet, Barzahlungen für den Verkauf von Alkohol- und Tabakwaren anzunehmen. Dies wurde in einem Dekret des Präsidenten festgelegt.
Gemäß dieser Entscheidung können Hotels, Restaurants, Cafés und andere Gastronomiebetriebe nun bei der Abgabe von Alkohol- und Tabakwaren auch Barzahlungen von Kunden entgegennehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regelung am 1. Juni 2026 in Kraft tritt und voraussichtlich zusätzliche Erleichterungen für Branchenvertreter schaffen wird.
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