Japan deportiert zwei usbekische Staatsbürger

Die japanische Einwanderungsbehörde hat am 24. April 2024 zwei usbekische Staatsbürger abgeschoben, die gegen die Migrationsgesetzgebung des Landes verstoßen hatten. Offiziellen Angaben zufolge hielten sich diese Personen illegal im Land auf und beachteten die Visabestimmungen nicht. Darüber berichtet Uzdaily.uz.
Es wurde festgestellt, dass einer der Bürger mit dem Status „Student“ nach Japan eingereist war, jedoch nach dem Ausschluss aus der Bildungseinrichtung die rechtliche Grundlage für seinen Aufenthalt verlor. Dennoch verließ er das Land nicht und setzte seinen Aufenthalt illegal fort. Der zweite Bürger reiste mit einem Kurzzeitvisum ein und verblieb auch nach Ablauf der zulässigen Frist in Japan.
Die japanischen Behörden erinnerten daran, dass Kurzzeitvisa, einschließlich Visa für Tourismus, Verwandtenbesuche oder Geschäftsreisen, nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen. Zudem ist ein Studienvisum ausschließlich für Bildungszwecke vorgesehen; wird ein Student exmatrikuliert, erlischt sein Aufenthaltsrecht im Land automatisch.
Die Einwanderungsbehörden betonten, dass strikte Maßnahmen gegen Gesetzesbrecher ergriffen werden, einschließlich der Unterbringung in speziellen Zentren und der Durchführung von Abschiebungen. Die japanische Seite rief dazu auf, Vermittlern nicht zu vertrauen, die eine Arbeitsvermittlung für Ausländer über Touristen- oder Studienvisa versprechen.
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