Welche neuen Regelungen hat Saudi-Arabien vor der Hadj-Saison eingeführt

Das Innenministerium von Saudi-Arabien hat im Rahmen der Vorbereitungen für die Hadj-Saison 1447 Hijri (2026) neue Bestimmungen für den Zugang zur Stadt Mekka und die Durchführung der Umrah-Riten bekannt gegeben.
Gemäß den neuen Regeln ist ab dem 13. April 2026 eine spezielle Genehmigung für den Zutritt zur Stadt Mekka erforderlich. Ohne diese Genehmigung ist der Eintritt in die Stadt untersagt.
Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Gruppen. Personen mit einer Wohnberechtigung für Mekka, Inhaber eines Hadj-Visums sowie Personen mit einer elektronischen Arbeitsgenehmigung für die heiligen Stätten sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.
Zudem wurde der 18. April 2026 als letzte Frist für die Ausreise von Personen mit einem Umrah-Visum festgelegt. Ab dem 18. April wird die Erteilung von Umrah-Genehmigungen vorübergehend ausgesetzt; diese Beschränkung gilt bis zum 31. Mai.
Darüber hinaus ist es allen Ausländern ohne Hadj-Visum nach dem 18. April strengstens untersagt, in die Stadt Mekka einzureisen oder dort zu verweilen.
Das Ministerium erklärte, dass diese Maßnahmen eingeführt werden, um eine sichere und geordnete Hadj-Saison zu gewährleisten, und betonte, dass gegen Personen, die gegen die Regeln verstoßen, rechtliche Schritte eingeleitet werden.
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