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Wer ist von der Immobiliensteuer befreit

Wer ist von der Immobiliensteuer befreit

Bestimmte Personengruppen sind ganz oder teilweise von der Immobiliensteuer befreit.

Zu den vollständig Befreiten gehören Helden und Träger des Ordens „Shuhrat“, Kriegsinvaliden und -teilnehmer, Eltern und Witwen von im Dienst gefallenen Militärs sowie Mitarbeitern der Innenorgane. Zudem erhalten Personen, die erneuerbare Energieanlagen installiert haben, eine dreijährige Befreiung. Waisen sind für staatlich gewährte Wohnungen bis zum Alter von 23 Jahren von der Immobiliensteuer befreit.

Es gibt auch Gruppen mit teilweiser Befreiung. Insbesondere Familien mit zehn oder mehr Kindern, Rentner sowie Behinderte der Gruppen I und II sind für Wohnflächen bis zu 60 Quadratmetern von der Steuer befreit.

Wie erwähnt, gilt diese Befreiung nur für ein einzelnes Immobilienobjekt. Dazu müssen die entsprechenden Unterlagen bei den Steuerbehörden eingereicht werden.

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