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Schüler des Akademischen Lyzeums erhalten Erleichterungen bei der Staatlichen Prüfung

Schüler des Akademischen Lyzeums erhalten Erleichterungen bei der Staatlichen Prüfung

Das Justizministerium hat Ergänzungen und Änderungen zur Verordnung über die Durchführung der staatlichen Abschlussprüfung an berufsbildenden Mittelschulen registriert.

Schüler, die über nationale oder internationale Zertifikate in Fremdsprachen und allgemeinbildenden Fächern verfügen, müssen diese Fächer bei der Abschlussprüfung nicht mehr ablegen und erhalten dafür die maximalen Punkte.

Darüber hinaus haben Schüler, die ihre Abschlussprüfung nicht innerhalb von drei Jahren abgelegt haben, das Recht, im externen Verfahren eine Prüfung abzulegen, um ein staatliches Zeugnis zu erhalten. Für die Bearbeitung von Beschwerden bei der Abschlussprüfung wird eine Berufungskommission eingerichtet; Schüler können innerhalb von drei Arbeitstagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Berufung einlegen. Während des Berufungsverfahrens werden die erreichten Punkte des Schülers nicht gekürzt.

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