Usbekistan erlaubt zollfreie Einfuhr von bis zu 3 kg Nahrungsergänzungsmitteln

Usbekistan hat das Verfahren für die zollfreie Einfuhr von biologisch aktiven Nahrungsergänzungsmitteln für Privatpersonen vereinfacht. Die entsprechenden Änderungen wurden durch einen Beschluss des Ministerkabinetts eingeführt.
Nach den neuen Regeln dürfen Privatpersonen bis zu 10 Arten von Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Ausland zollfrei einführen, sofern diese in der Originalverpackung sind — maximal eine Packung pro Sorte. Das Gesamtgewicht darf 3 kg nicht überschreiten.
Zuvor hingen die Einfuhrgrenzen von der Darreichungsform ab. So durften beispielsweise Tabletten oder Kapseln in einer Menge von bis zu 100 Stück und Pulverformen bis zu 0,5 kg eingeführt werden.
Wenn jedoch die Menge in einer einzelnen Verpackung die festgelegte Grenze überschritt, gab es kein klares Verfahren, was in der Praxis zu Missverständnissen führte.
Die neuen Änderungen haben diese Rechtsunsicherheit beseitigt. Darüber hinaus wurden bei der Festlegung der neuen Normen die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt.
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