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Korruptionsbekämpfung ist ein Gebot der Zeit

In sozialen Medien wurden Berichte über die Einleitung eines Strafverfahrens gegen einen Mitarbeiter des Büros für Zwangsvollstreckung (MIB) in Choresm verbreitet.

Es wurde bekannt, dass am 7. Mai dieses Jahres S.D., ein staatlicher Vollstreckungsbeamter der Zweigstelle Chiwa des Büros, auf frischer Tat ertappt wurde, als er 1500 US-Dollar von dem Bürger X.P. entgegennahm, um Steuerschulden durch Bekannte bei den Steuerbehörden zu begleichen.

Diesbezüglich hat die Staatsanwaltschaft der Region Choresm am 8. Mai 2026 ein Strafverfahren gegen S.D. gemäß den einschlägigen Artikeln des Strafgesetzbuches eingeleitet; die Ermittlungen dauern an.

Seit der Gründung des Büros für Zwangsvollstreckung ist die Bekämpfung der Korruption eine der Hauptaufgaben und Anforderungen.

Mitarbeiter des Netzwerks für persönliche Sicherheit innerhalb des Büros ergreifen Maßnahmen, um die Wirksamkeit präventiver Maßnahmen unter den Mitarbeitern zu erhöhen und Missbrauch sowie Fehlverhalten zu verhindern.

Allein im laufenden Jahr hat die Regionaldirektion Choresm des Büros 69 präventive Veranstaltungen und 29 individuelle präventive Gespräche durchgeführt.
22 Mitarbeiter, die gegen die Dienst- und Ausführungsdisziplin verstoßen haben, wurden disziplinarisch belangt.

Derzeit werden eine Reihe praktischer Maßnahmen ergriffen, um Amtsmissbrauch, Erpressung und Bestechung unter den Mitarbeitern zu verhindern.

Der Fokus liegt auf Beschwerden über das Verhalten von Mitarbeitern, Hinweisen in sozialen Medien, interner Disziplin, Dienstethik und der Einhaltung der Kommunikationskultur mit Bürgern.

Sehr geehrte Bürger, sollten Sie im Alltag auf Korruption stoßen, melden Sie dies bitte über die Hotline der Generalstaatsanwaltschaft unter '1161' oder die Hotline des Büros unter '1107'.

Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird garantiert.

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