Nur noch 50 % der Bußgelder zu zahlen, Rest wird erlassen

Gemäß dem Präsidialdekret wurde das Verfahren zur Zahlung von Geldstrafen für Unternehmer vereinfacht und erleichtert.
Demnach wird der restliche Betrag nicht eingezogen, wenn innerhalb eines Monats ab dem Tag der Verhängung der Strafe 50 % freiwillig gezahlt werden.
Zudem wird die Möglichkeit eingeführt, das Bußgeld über einen Zeitraum von 6 Monaten in Raten zu zahlen. Dies dient dazu, die finanzielle Belastung für Unternehmer zu verringern.
Falls ein Bußgeld durch ein Gerichtsurteil aufgehoben oder für unbegründet erklärt wird, werden die gezahlten Beträge innerhalb von 15 Tagen zurückerstattet. Für Beträge, die nicht fristgerecht zurückgezahlt werden, werden Zinsen auf Basis des Leitzinses der Zentralbank berechnet.
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