Tashkent: 19-jähriger Autofahrer flüchtet nach Kollision mit Schüler

In der Stadt Taschkent hat sich ein Verkehrsunfall ereignet, bei dem ein Schüler verletzt wurde. Berichten zufolge nahm der Vorfall aufgrund des unverantwortlichen Verhaltens des Fahrers einen noch ernsteren Verlauf.
Den Angaben zufolge ereignete sich der Vorfall am 20. April in der Keles-Yoʻli-Straße im Bezirk Olmazor der Hauptstadt. Auf Videoaufnahmen ist zu sehen, wie zwei Kinder die Straße überqueren, wobei eines von ihnen unter ein Fahrzeug gerät.
Infolge operativer Maßnahmen der Abteilung für Verkehrssicherheit der Kriminalpolizei Taschkent konnte die Identität des Fahrers festgestellt werden. Es handelt sich um einen 19-jährigen jungen Mann.
Der Fahrer gab an, er habe die Kinder bemerkt und gehupt, woraufhin eines der Kinder stehen blieb. Das zweite Kind sei jedoch abgelenkt gewesen und unerwartet auf die Straße gelaufen. Er habe versucht, den Zusammenstoß zu vermeiden, was ihm jedoch nicht gelungen sei.
Zudem erklärte er, dass er nach dem Vorfall in Panik geraten sei und die Fahrt unter Schock fortgesetzt habe. Später habe er angehalten, sei zu sich gekommen und habe beschlossen, zum Unfallort zurückzukehren. Zu diesem Zeitpunkt war das Opfer jedoch bereits vom Rettungsdienst abgeholt worden.
Kurze Zeit später wandte sich der Fahrer an die Strafverfolgungsbehörden, um den Vorfall zu melden.
Gegenwärtig wurden im Zusammenhang mit diesem Fall entsprechende Unterlagen gemäß Artikel 133 des Gesetzbuchs über administrative Verantwortung (Verletzung der Verkehrsregeln mit Sachschaden oder Körperverletzung) sowie Artikel 137 (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) erstellt.
Experten weisen darauf hin, dass der Fall je nach Schwere der Verletzungen des Opfers entweder im administrativen oder im strafrechtlichen Verfahren behandelt wird. Bei leichten Verletzungen werden administrative Maßnahmen ergriffen, andernfalls kann ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Dieser Vorfall mahnt Autofahrer erneut zu besonderer Vorsicht und zur strikten Einhaltung der Verkehrsregeln.
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