Bestimmten Unternehmern wird der Verkauf von Alkohol und Zigaretten gegen Bargeld gestattet

Ab dem 1. Juni 2026 werden neue Erleichterungen für bestimmte Unternehmerkategorien eingeführt. Dies wurde in einem am 26. Mai dieses Jahres unterzeichneten Präsidialdekret festgelegt.
Dem Dokument zufolge dürfen Unternehmer, die Hotel- und Gastronomiedienstleistungen erbringen, beim Verkauf von Alkohol- und Tabakwaren Barzahlungen entgegennehmen.
Zudem gelten digitale Kennzeichnungscodes bei diesen Subjekten beim Kauf von Alkoholprodukten als für den Endverbrauch realisiert.
Es wird auch die Möglichkeit geschaffen, bestimmte Mitarbeiter im Gastronomiebereich über eine mobile Anwendung vereinfacht anzumelden. Dieser Vorgang kann noch am selben Tag und für einen bestimmten Zeitraum erfolgen.
Darüber hinaus ändert sich das Verfahren zur Rückerstattung eines Teils der gezahlten Mehrwertsteuer. Künftig werden 40 Prozent des gezahlten Steuerbetrags erstattet, unabhängig davon, ob die Einnahmen bar oder unbar erzielt wurden.
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