Antifraud 2.0: Vollständige Rückerstattung für Betrugsopfer

Am 9. Juni 2026 wird die Staatsduma das aktualisierte Maßnahmenpaket „Antifraud 2.0“ prüfen. Der Gesetzentwurf wurde für die zweite Lesung erheblich überarbeitet und soll noch am selben Tag endgültig verabschiedet werden. Dies berichtete Kommersant unter Berufung auf seine Quellen. Ixbt.com berichtet .
Die wichtigste Neuerung im Dokument ist die Vorschrift, dass Betrugsopfern gestohlene Gelder vollständig erstattet werden, wenn eine Bank oder ein Telekommunikationsbetreiber den Diebstahl nicht verhindert. Eine Reihe umstrittener Regeln wurde aus der endgültigen Fassung des Gesetzentwurfs gestrichen, das Dokument wurde jedoch um neue Schutzmechanismen ergänzt.
Nach den neuen Regeln wird das Austauschen von SIM-Karten im „Revolver“-Stil verboten: Telekommunikationsdienstverträge können nun erst nach 90 Tagen gekündigt werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Betrug mit Einmalnummern zu bekämpfen.
Wenn aufgrund der Nichterfüllung seiner Pflichten durch einen Telekommunikationsbetreiber Geld vom Konto eines Abonnenten gestohlen wird, muss das Unternehmen diesen Betrag gemäß dem von der Regierung festgelegten Verfahren erstatten. Eine ähnliche Regel wird für Banken eingeführt. Die Vorschriften zur Zahlung von Entschädigungen sollen am 1. März 2027 in Kraft treten.














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