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Treppenhäuser werden künftig verpflichtend gereinigt: Neue Vorschriften verabschiedet

Eingänge werden nun verpflichtend gereinigt: neue Regeln verabschiedet

In Usbekistan wurde eine wichtige Neuerung für Bewohner von Mehrfamilienhäusern bekannt gegeben. Gemäß der neuen Regelung müssen die Eingangsbereiche und Treppenhäuser der Gebäude nun mindestens einmal wöchentlich gereinigt werden.

Wie mitgeteilt wurde, ist diese Anforderung in den „Regeln für die Instandhaltung und Nutzung von Mehrfamilienhäusern“ verankert, die am 29. April vom Justizministerium staatlich registriert wurden.

Den neuen Vorschriften zufolge müssen die Verwaltungsbehörden für Mehrfamilienhäuser einen allgemeinen technischen Pass führen. Zudem sind sie dafür verantwortlich, die tragenden Konstruktionen des Gebäudes, Videoüberwachungssysteme und Gegensprechanlagen in einem dauerhaft funktionsfähigen Zustand zu halten sowie die notwendigen Rohstoffe und Ausrüstungen zu beschaffen.

Gleichzeitig dürfen architektonische Elemente, Werbung und Ankündigungen an der Fassade oder in Gemeinschaftsbereichen nur auf der Grundlage eines Beschlusses der Eigentümerversammlung angebracht werden. Es wurde zudem als strikte Anforderung festgelegt, dass der Lärmpegel in den Häusern die festgelegten sanitären Normen nicht überschreiten darf.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Regeln betrifft die sanitären Maßnahmen. So werden bei Bedarf Desinfektions-, Desinsektions- und Deratisierungsarbeiten in Treppenhäusern, Aufzügen, Müllsammelstellen und Kellern durchgeführt.

Sollte sich im Keller aufgrund eines Rohrbruchs Wasser oder Abwasser ansammeln, ist die Verwaltungsbehörde verpflichtet, dies innerhalb von 24 Stunden zu beheben.

Gemäß der neuen Ordnung werden auch die Aufzugskabinen einmal wöchentlich gereinigt und die Aufzugsanlagen einer ständigen technischen Kontrolle unterzogen.

Darüber hinaus wurden in Mehrfamilienhäusern eine Reihe von Verboten eingeführt. Insbesondere:

  • Es ist untersagt, Geräte auf Balkonen und Loggien zu installieren, die eine Brandgefahr darstellen;
  • Die Lagerung schwerer Gegenstände auf Balkonen ist verboten;
  • Das Aufhängen von Kleidung oder Teppichen an der Fassadenseite ist nicht gestattet (ausgenommen die Innenseite);
  • Die Haltung von Haustieren in Gemeinschaftsbereichen ist nicht erlaubt;
  • Das Abstellen brennbarer Materialien in Treppenhäusern ist untersagt;
  • Eigenmächtige Änderungen an der Heizungsanlage sind verboten.

Ebenso gilt das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen, Spielplätzen, Gehwegen oder vor Eingangsbereichen nun als Ordnungswidrigkeit.

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