Einreisebestimmungen für Mekka 2026 verschärft

Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Hadj-Saison 1447 Hijri, also das Jahr 2026, aktualisiert das Innenministerium von Saudi-Arabien die Verfahren für die Einreise nach Mekka und die Durchführung der Umrah-Riten. Gemäß den neuen Regeln ist ab dem 13. April 2026 eine spezielle Genehmigung für die Einreise nach Mekka erforderlich. Personen ohne dieses Dokument werden nicht in das Stadtgebiet gelassen.
Für bestimmte Gruppen bleiben Erleichterungen bestehen. So gelten die Beschränkungen nicht für Bürger mit offiziellem Wohnsitz in Mekka, Pilger mit einem Hadj-Visum sowie Personen, die eine elektronische Genehmigung zur Arbeit in den heiligen Stätten erhalten haben.
Für Pilger mit einem Umrah-Visum wurde der letzte Termin für die Ausreise aus dem Land auf den 18. April 2026 festgelegt. Nach diesem Datum wird die Erteilung von Umrah-Genehmigungen vorübergehend ausgesetzt; diese Beschränkung gilt bis zum 31. Mai.
Darüber hinaus ist es allen ausländischen Staatsbürgern ohne Hadj-Visum nach dem 18. April strengstens untersagt, Mekka zu betreten oder sich in der Stadt aufzuhalten.
Das Ministerium betont, dass diese Regeln eingeführt wurden, um eine sichere, geordnete und harmonische Hadj-Saison zu gewährleisten. Gegen Personen, die diese nicht einhalten, werden rechtliche Schritte eingeleitet.
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