In Qorao‘zak wurde eine strafrechtliche Geldbuße von einem Vertreter der „Uddaburon“-Gesellschaft eingetrieben

Der Bürger U.Q. betrieb in der von ihm geleiteten Gesellschaft die Tätigkeit eines Weizen-Clusters und verursachte dem Bankinstitut erhebliche Schäden, indem er im Interesse der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Bank Weizenprodukte im Wert von 425 Millionen Sum, die von landwirtschaftlichen Betrieben abgeliefert wurden, über andere von ihm geleitete Gesellschaften verkaufte und die daraus erzielten Erlöse für andere Zwecke ausgab.
Daher wurde er durch das Urteil des Bezirksgerichts Qorao‘zak für Strafsachen vom 29.11.2025 schuldig gesprochen, das in Artikel 192-11 des Strafgesetzbuches der Republik Usbekistan vorgesehene Verbrechen begangen zu haben, und ihm wurde eine Geldstrafe in Höhe des 150-fachen des Mindestlohns, also 56.250.000 Sum, auferlegt.
Aufgrund dieses Urteils wurde der Vollstreckungsbescheid beim Bezirksamt Qorao‘zak des Büros für Zwangsvollstreckung eingegangen, und die Vollzugsbeamten des Amtes haben mit den Vollstreckungsmaßnahmen begonnen.
Insbesondere wurde das Recht des Schuldners, die Republik Usbekistan zu verlassen, eingeschränkt, und die Einziehung erfolgte auf sein Gehalt.
Anschließend wurde die Geldstrafe in Höhe von 56,2 Millionen Sum vom Bürger vollständig beglichen.
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