Sachschaden nach Verkehrsunfall reguliert

Auf Grundlage des Vollstreckungstitels des Bezirksgerichts Sergeli für Strafsachen vom 31. März 2026 gingen bei der Bezirksabteilung Sergeli des Büros für obligatorische Vollstreckung (MIB) Unterlagen zur Beitreibung von Forderungen gegen den Bürger A.V. ein. Demnach waren 18.433.700 Som zugunsten des Bürgers S.M. sowie knapp 3 Millionen Som zugunsten eines weiteren Geschädigten, X.S., zur Deckung des durch einen Verkehrsunfall entstandenen Sachschadens einzuziehen.
In Bezug auf diese Vollstreckungstitel wurde gemäß Artikel 23 des Gesetzes der Republik Usbekistan „Über die Vollstreckung von Gerichtsakten und Akten anderer Organe“ ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet.
Es wurde festgestellt, dass der Schuldner mit seinem Fahrzeug des Typs „Tracker-2“ aufgrund von Unachtsamkeit den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhielt und auf einen vorausfahrenden „Lacetti“ auffuhr. Infolge der Kollision wurde der „Lacetti“ auf ein davor befindliches „Labo“-Fahrzeug geschoben.
Im Zuge der durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen wurde der Gesamtbetrag von 21.388.500 Som vollständig vom Schuldner zugunsten der Gläubiger beigetrieben. Damit wurde der Vollstreckungstitel gemäß Artikel 41 Absatz 1 des Gesetzes faktisch erfüllt und das Verfahren abgeschlossen.
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