Japan deportiert zwei Usbeken wegen illegalen Aufenthalts

Zwei usbekische Staatsbürger, die sich illegal in Japan aufgehalten hatten, wurden aus dem Land ausgewiesen.
Dies teilte die Botschaft von Usbekistan in Japan mit und betonte erneut die Wichtigkeit der Einhaltung von Visabestimmungen.
Den Angaben zufolge war einer der Bürger mit einem Studentenvisum eingereist, hatte das Land jedoch auch nach seiner Exmatrikulation nicht verlassen. Die zweite Person war mit einem Kurzzeitvisum eingereist und blieb trotz Ablauf der festgelegten Frist in Japan.
Die japanische Seite betonte, dass eine Erwerbstätigkeit mit Kurzzeitvisa strengstens untersagt ist.
Zudem wird ein Studentenvisum ausschließlich für Bildungszwecke erteilt; wird das Studium abgebrochen, erlischt auch das Aufenthaltsrecht. Experten wiesen darauf hin, dass Informationen, wonach ein langfristiger Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit über ein „Touristen-“ oder „Studentenvisum“ möglich sei, falsch sind.
Es wurde festgehalten, dass Personen, die sich illegal im Land aufhalten, bei Entdeckung festgenommen und anschließend deportiert werden.
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