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Usbekische Diplomaten trafen sich mit Häftlingen in Russland

Foto: Dunyo

Diplomaten des Generalkonsulats von Usbekistan in Wladiwostok besuchten im Rahmen einer Dienstreise die Strafvollzugsanstalt Nr. 1 in der Region Sachalin. Während des Treffens sprachen sie mit 11 usbekischen Staatsbürgern, die dort ihre Haftstrafen verbüßen.

Das Hauptziel des Besuchs bestand darin, sich nach dem Wohlergehen der Landsleute zu erkundigen, die Bedingungen vor Ort zu prüfen und sicherzustellen, dass ihre Rechte nicht verletzt werden. Die Diplomaten führten Gespräche mit den Häftlingen über deren Gesundheit, Lebensbedingungen und den Umgang innerhalb der Einrichtung.

Während des Gesprächs wurden die Häftlinge nach Zwangsarbeit, Folter, Druck oder anderen illegalen Handlungen befragt. Die Landsleute gaben an, dass solche Vorfälle nicht beobachtet wurden.

Ein weiteres wichtiges Thema des Treffens war die Frage, ob usbekische Häftlinge für militärische Operationen in der Ukraine durch das russische Verteidigungsministerium rekrutiert werden. Die Häftlinge gaben an, bisher nicht mit solchen Situationen konfrontiert worden zu sein.

Gleichzeitig wurde berichtet, dass Vertreter des russischen Verteidigungsministeriums die Einrichtung regelmäßig besuchen und den Häftlingen die Tilgung ihrer Vorstrafen sowie hohe Gehälter im Austausch für die Teilnahme an militärischen Operationen anbieten. Dies ist eine sehr sensible Rechtsfrage für im Ausland inhaftierte Bürger.

In diesem Zusammenhang sprachen die Mitarbeiter des Generalkonsulats eine ernsthafte Warnung an die usbekischen Häftlinge aus. Es wurde ihnen erklärt, dass die Teilnahme usbekischer Staatsbürger an militärischen Strukturen fremder Staaten gegen die nationale Gesetzgebung verstößt.

Die Diplomaten erinnerten die Häftlinge daran, dass das Strafgesetzbuch von Usbekistan Verantwortung unter dem Artikel „Söldnertum“ vorsieht. Das bedeutet, dass die Teilnahme an militärischen Operationen auf dem Territorium eines fremden Staates gegen Geld oder andere Vorteile schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben kann.

Während des Treffens äußerten sich die Landsleute im Allgemeinen zufrieden mit den Bedingungen in der Einrichtung. Gleichzeitig erwähnten sie, dass sie ihre Familien vermissen und den Wunsch haben, den Rest ihrer Haftstrafe in Usbekistan zu verbüßen.

Die Mitarbeiter des Generalkonsulats erklärten, dass es derzeit kein bilaterales Abkommen zwischen Russland und Usbekistan über die gegenseitige Überstellung von Häftlingen gibt. Daher wurde klargestellt, dass es derzeit keine Möglichkeit gibt, die Haftstrafe in Usbekistan fortzusetzen.

Solche Treffen sind wichtig für den Rechtsschutz von im Ausland inhaftierten Bürgern und die Aufrechterhaltung eines ständigen Kontakts. Insbesondere unter Bedingungen, in denen das Risiko besteht, in externe militärische Konflikte hineingezogen zu werden, ist diplomatische Aufklärungsarbeit umso notwendiger.

Kurz gesagt, usbekische Diplomaten trafen sich mit 11 Landsleuten in einer Strafvollzugsanstalt auf Sachalin. Sie wurden darüber aufgeklärt, dass die Teilnahme an ausländischen militärischen Strukturen rechtswidrig ist. Die Häftlinge äußerten sich zufrieden mit den Bedingungen, möchten ihre Strafe jedoch in Usbekistan verbüßen. Derzeit ist dies nicht möglich, da kein entsprechendes Abkommen zwischen den beiden Ländern besteht.

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