Ein Kredit ist keine Spende, sondern eine fristgerecht zurückzuzahlende Schuld

Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses des zwischenbezirklichen Gerichts für Zivilsachen Shaykhontohur aus dem Jahr 2024 ging beim Bezirksamt Shaykhontohur des Büros für Zwangsvollstreckung ein Vollstreckungstitel über die Einziehung einer Kreditschuld in Höhe von 50 Millionen 471 Tausend 812 Sum vom Schuldner A.R. zugunsten der klagenden Bank ein.
Im Rahmen dieses Vollstreckungstitels wurde der Schuldner vom staatlichen Gerichtsvollzieher N. Azamatov mehrfach ermahnt und erhielt die Möglichkeit, die Schulden freiwillig zu begleichen. Dennoch entzog sich der Schuldner der Zahlung und wich der Vollstreckung mit verschiedenen Ausreden aus.
Daraufhin leitete der staatliche Gerichtsvollzieher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein; das dem Schuldner gehörende Fahrzeug vom Typ „Damas“ wurde durch eine Fahndung ausfindig gemacht und ordnungsgemäß gepfändet. Nachdem das Verfahren zur Versteigerung des Fahrzeugs über eine elektronische Auktion eingeleitet worden war, erkannte der Schuldner den Ernst der Lage.
Infolgedessen zahlte der Schuldner, um den Verlust seines Fahrzeugs zu vermeiden, den gesamten Betrag über die Bank und tilgte die Kreditschuld. Damit wurden die Anforderungen des Vollstreckungstitels vollständig erfüllt und das Vollstreckungsverfahren gemäß Artikel 41, Absatz 1 des Gesetzes praktisch abgeschlossen.
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