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Kadaver verstorbener Tiere werden künftig in Krematorien entsorgt

Unser Land unternimmt einen wichtigen Schritt zur Wahrung der Umweltreinheit, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Gewährleistung der sanitär-epidemiologischen Stabilität. In Usbekistan wurde ein völlig neues System zur sicheren Entsorgung verstorbener Tierkadaver auf Basis moderner veterinärmedizinischer, ökologischer und sanitärer Vorschriften entwickelt. Gemäß dem neuen Gesetzesentwurf werden verstorbene Tiere nun in speziell eingerichteten Krematorien durch Verbrennung bei hohen Temperaturen unschädlich gemacht.

Dieses System ist von großer Bedeutung für die Verhinderung der Ausbreitung verschiedener Infektionskrankheiten in unseren Städten und Dörfern sowie für den Naturschutz. Wir informieren Sie ausführlich über die wichtigen Regeln und Vorschriften.

Was ist verboten und wer ist für den Prozess verantwortlich?

Mit der Umsetzung der neuen Ordnung werden veraltete Methoden, die der Ökologie schaden, beendet. Insbesondere:

  • Strenge Verbote: Es ist strengstens untersagt, Kadaver von verstorbenen Haus- oder Nutztieren in gewöhnliche Haushaltsmülltonnen (Container) zu werfen, in Gewässer wie Flüsse und Bäche zu entsorgen oder auf nicht dafür vorgesehenen offenen Flächen zu vergraben.

  • Zuständige Behörden: Die Einäscherung (Verbrennung) von Tieren wird von den Bezirks- und Stadtverwaltungen für Landschaftspflege unter direkter Aufsicht der staatlichen Veterinärdienste und der Beamten des Umweltministeriums durchgeführt.

Was ist zu tun, wenn ein Tier stirbt?

Wenn Bürger oder Unternehmer den Tod eines Tieres feststellen, müssen sie einen bestimmten Handlungsalgorithmus befolgen:

Schritt-für-Schritt-Prozesse:

  1. Sofortige Meldung: Sobald der Tod eines Tieres festgestellt wird, muss dies den zuständigen regionalen Veterinär- und Landschaftspflegebehörden gemeldet werden.

  2. Dokumentation: Die am Einsatzort eintreffenden Fachkräfte bestimmen die Tierart sowie die Todesursache und erstellen ein spezielles offizielles Protokoll.

  3. Besondere Kontrolle: Bei Verdacht auf eine gefährliche Infektionskrankheit als Todesursache muss der Kadaver sofort von der Umgebung isoliert werden.

Transportverfahren und Hochtemperatur

Das Projekt legt die technischen Aspekte der Abholung und Verbrennung von Kadavern detailliert fest. Demnach müssen tote Tiere in speziellen luftdichten (hermetischen) Säcken und Behältern transportiert werden. Die Zwischenlagerungsdauer darf 24 Stunden nicht überschreiten.

Der Verbrennungsprozess in speziellen innovativen Öfen an festgelegten Standorten erfolgt bei extrem hohen Temperaturen zwischen 800 und 1200 Grad. Bei dieser Hitze werden jegliche gefährlichen Viren und Bakterien vollständig abgetötet.

Notfälle und Sicherheit des Personals

Ein zentraler Punkt des Projekts ist die Erstellung eines separaten Notfallplans für die Tierentsorgung bei unerwarteten Naturkatastrophen, Massenerkrankungen (Epizootien) oder anderen Notlagen im Land. Zudem ist es zwingend erforderlich, dass alle direkt an diesem risikoreichen Prozess beteiligten Mitarbeiter zu 100 % mit Schutzkleidung, Masken und modernen Desinfektionsmitteln ausgestattet sind.

Die Einführung dieses neuen Systems ist einer der konsequentesten Schritte zur Sicherung der Sauberkeit unserer Städte, der Gesundheit unserer Kinder und der Unversehrtheit unserer schönen Natur. Lassen Sie uns nicht gleichgültig gegenüber der Umwelt sein und stets die neuen Regeln befolgen!

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