Neues strenges Gesetz über Edelsteine und Edelmetalle verabschiedet

Foto: DALL-E
In Usbekistan wurde die administrative und strafrechtliche Haftung für den illegalen Erwerb oder die Veräußerung von Edelmetallen und Edelsteinen festgelegt.
Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes (Nr. OʻRQ–1138 vom 21. April 2026) wurden entsprechende Änderungen und Ergänzungen an einer Reihe bestehender Rechtsvorschriften vorgenommen.
Gemäß den Neuerungen im Strafgesetzbuch führt der rechtswidrige Erwerb oder Verkauf von Edelmetallen und (oder) Edelsteinen zur strafrechtlichen Verfolgung, sofern für diese Handlungen bereits zuvor eine administrative Strafe verhängt wurde.
Gleichzeitig wurden im Abschnitt VIII des Strafgesetzbuches die rechtlichen Definitionen der Begriffe „Edelmetalle“ und „Edelsteine“ offiziell aufgenommen.
Nach dem Gesetzbuch über administrative Verantwortung werden bei Feststellung solcher Verstöße die Gegenstände beschlagnahmt, zudem kann eine administrative Haft von bis zu 15 Tagen verhängt werden.
Gegenüber Personen, bei denen eine administrative Haft nicht angewendet werden kann, wird eine Geldstrafe in Höhe des 10- bis 20-fachen der Basisrechengröße festgesetzt.
Das Gesetz trat mit dem Tag seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
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