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Neues Gesetz für GmbHs modernisiert das Korporationsrecht in Usbekistan

Neues Gesetz für GmbHs modernisiert das korporative System

In Usbekistan wurde eine Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Tätigkeit von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) verabschiedet. Es wird drei Monate nach seiner offiziellen Bekanntmachung in Kraft treten.

Das vom Justizministerium ausgearbeitete Gesetz „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ (Nr. ZRU-1137 vom 21. April 2026) wurde vom Staatschef unterzeichnet. Das Dokument markiert den Beginn der praktischen Phase lang erwarteter Reformen in diesem Bereich.

Gemäß dem Gesetz werden moderne Grundsätze der Corporate Governance in die Tätigkeit von GmbHs eingeführt, bestehende Rechtslücken schrittweise geschlossen und die Rechte sowie Garantien der Gesellschafter erheblich gestärkt.

Das Dokument umfasst 71 Artikel. Bei der Ausarbeitung wurden Vorschläge lokaler und ausländischer Experten, die öffentliche Meinung sowie internationale Best Practices umfassend berücksichtigt.

Zu den Neuerungen gehört eine präzise und detaillierte Regelung der Befugnisse des Aufsichtsrats sowie eine Transparenzsteigerung bei den Mechanismen zur Wahl der Mitglieder. Zudem wird die Möglichkeit eingeführt, Beschlüsse des Aufsichtsrats durch Fernabstimmung oder im Umlaufverfahren zu fassen.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung fiduciarischer Pflichten für Mitglieder des Aufsichtsrats und der Exekutivorgane, was deren Verantwortlichkeit und Transparenz erhöhen soll.

Dem Gesetz zufolge können GmbHs künftig nicht mehr nur auf der Grundlage von Lizenzen, sondern in bestimmten Fällen auch über Genehmigungsdokumente oder im Wege des Meldeverfahrens tätig werden.

Darüber hinaus wird das Verfahren zur Gründung von Filialen und Repräsentanzen der Gesellschaften sowie zur Eröffnung von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften erstmals als eigenständige Rechtsnorm kodifiziert.

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