In Usbekistan werden touristische Landhäuser in eine einheitliche elektronische Datenbank aufgenommen

Um den Tourismussektor in Usbekistan zu regeln, ist geplant, eine einheitliche elektronische Datenbank für alle Beherbergungsbetriebe, einschließlich touristischer Ferienhäuser, zu schaffen. Über dieses System werden alle Erholungsstätten erfasst und ihre Tätigkeit überwacht.
Nach der neuen Regelung wird von Gästen, die sich in touristischen Ferienhäusern erholen, keine spezielle Tourismusabgabe erhoben. Außerdem ist festgelegt, dass für den Betrieb solcher Einrichtungen keine gesonderte Lizenz oder Genehmigung von Unternehmern verlangt wird.
Für Bürger, die über illegal tätige oder nicht registrierte Mietobjekte berichten, wird ein Anreizsystem eingeführt. Dabei ist vorgesehen, dass ein Teil der von den Verstößen eingezogenen Geldstrafe als Belohnung an die meldende Person ausgezahlt wird.
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