Wird die „Tonirovka“ ab 1. Mai günstiger? Die offizielle Antwort steht fest

Nachdem Fragen darüber zugenommen hatten, ob in Usbekistan ab dem 1. Mai die Gebühr für eine viermonatige Genehmigung für „Tonirovka“ für die Sommersaison auf 412.000 Som festgelegt werde, hat ein Vertreter des Dienstes für Verkehrssicherheit dazu Stellung genommen.
Seinen Angaben zufolge ist das Verfahren zur Nutzung von Fahrzeugen mit getönten Scheiben durch den Beschluss Nr. 547 des Ministerkabinetts vom 18.
Juli 2018 geregelt. Demnach gilt derzeit die Praxis, eine Genehmigung zur Veränderung der Scheibentönung eines Fahrzeugs gegen eine Zahlung in Höhe des Achtfachen des BHM – 3.296.000 Som – zu erteilen.
„Diese Regelung bleibt vorerst unverändert. Meldungen in sozialen Netzwerken, wonach für die Sommersaison eine ‚Tonirovka‘-Genehmigung für 412.000 Som eingeführt worden sei, sind inoffiziell und unbegründet, also falsche Informationen“, erklärte der Vertreter der YHXX.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bei etwaigen Änderungen oder Neuerungen in der Gesetzgebung zum Verfahren der Genehmigung für „Tonirovka“, also zur Veränderung der Scheibentönung von Fahrzeugen, darüber auf jeden Fall über die offiziellen Quellen des Dienstes für Verkehrssicherheit ausführlich und vollständig informiert wird.
Daher werden alle Bürger gebeten, in sozialen Netzwerken keine inoffiziellen und nicht bestätigten Informationen zu verbreiten.
Zur Erinnerung: Im August 2025 war bekannt geworden, dass in Usbekistan für „Tonirovka“ in der Sommersaison ein ermäßigter Preis eingeführt werden könnte. Dem Gesetzentwurf zufolge war geplant, Genehmigungen für das Abdunkeln der hinteren und vorderen Seitenscheiben von Pkw, die zur Kategorie der leichten Fahrzeuge gehören, jeweils vom 1.
Mai bis 31. August einzuführen.
„Tonirovka“ in Kürze
Derzeit ist für das Abdunkeln der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe von Autos keine Genehmigung erforderlich, und dieser Vorgang ist kostenlos. Für das Abdunkeln der Scheiben der vorderen Türen ist jedoch zwingend eine Genehmigung erforderlich.
Diese Genehmigung wird jährlich erteilt.
Zugleich kann die Veränderung (Abdunkelung) der Tönung der Heckscheibe eines Autos sowie der Lichtdurchlässigkeit im oberen Bereich der Frontscheibe eines Kraftfahrzeugs in Form eines nicht mehr als 14 Zentimeter breiten „Streifens“ ohne Genehmigung auf Grundlage der festgelegten staatlichen Standards vorgenommen werden.
Die Genehmigung für das Abdunkeln der Scheiben der vorderen Türen kostet das Achtfache des BHM – 3 Millionen 296 Tausend Som. Die Genehmigung für „Tonirovka“ kann online über das Einheitliche Interaktive Portal der staatlichen Dienstleistungen beantragt werden.
Bei einer Online-Beantragung erhalten Fahrer einen Rabatt von 10 Prozent.
Eine „Tonirovka“ ohne Genehmigung gilt hingegen als Verstoß gegen die Gesetzgebung. Nach Artikel 126-1 des Verwaltungshaftungsgesetzbuchs beträgt die Geldstrafe für einen solchen Fall das 25-Fache des BHM – 10 Millionen 300 Tausend Som.
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