Gosuslugi benachrichtigt Nutzer sofort bei Kreditabschluss

Gosuslugi benachrichtigt Nutzer sofort bei Kreditabschluss

In Russland soll ein System eingeführt werden, das Bürger sofort benachrichtigt, wenn ein Kredit oder Mikrokredit auf ihren Namen abgeschlossen wird. Die Staatsduma hat den entsprechenden Gesetzentwurf in dritter und letzter Lesung verabschiedet.

Gemäß dem neuen Verfahren werden Informationen über einen Kredit über das Portal „Gosuslugi“ (Staatliche Dienste) als Push-Benachrichtigung oder SMS versendet. Dies ermöglicht es Bürgern, schnell festzustellen, ob ohne ihre Zustimmung ein Kredit auf ihren Namen aufgenommen wurde.

Die Benachrichtigung muss innerhalb von 45 Minuten eintreffen

Der Gesetzentwurf legt klare Fristen für die Übermittlung von Informationen nach Kreditabschluss fest.

Eine Bank oder Mikrofinanzorganisation ist verpflichtet, innerhalb von 30 Minuten nach Unterzeichnung des Kreditvertrags Informationen darüber an die Kreditauskunftei zu senden.

Die Kreditauskunftei muss den Kreditnehmer nach Erhalt der Daten innerhalb von 15 Minuten über das Gosuslugi-Portal benachrichtigen.

Wenn der gesamte Prozess wie geplant funktioniert, kann ein Bürger somit innerhalb von maximal 45 Minuten über einen auf seinen Namen ausgestellten Kredit informiert werden.

In welcher Form wird die Nachricht versendet?

Die Warnung über den Kreditvertrag wird gemäß den Einstellungen des Nutzers auf dem Gosuslugi-Portal versendet.

Die Nachricht kann erfolgen als:

  • Push-Benachrichtigung über die mobile App;

  • SMS an die Telefonnummer.

Es wird erwartet, dass sie die wichtigsten Informationen über den Kredit enthält. Dies ermöglicht es dem Bürger, schnell zu prüfen, ob er den Vertrag selbst unterschrieben hat oder ob jemand anderes in seinem Namen gehandelt hat.

Bei erkanntem Fremdkredit ist eine Stornierung möglich

Stellt ein Bürger fest, dass ein Kredit ohne seine Zustimmung aufgenommen wurde, kann er eine „Abkühlphase“ nutzen.

Während dieser Zeit ist die Verwendung der Kreditmittel eingeschränkt, und die Person kann Maßnahmen zur Stornierung des verdächtigen Vertrags ergreifen.

Die Abkühlphase dauert je nach Kredithöhe:

  • mindestens vier Stunden;

  • maximal 48 Stunden.

Dieser Mechanismus soll verhindern, dass Betrüger Kreditmittel schnell auf andere Konten transferieren.

„Eine weitere starke Barriere für Betrüger“

Einer der Initiatoren, Anatoli Aksakow, Vorsitzender des Ausschusses für Finanzmärkte der Staatsduma, erklärte, das neue System werde Fälle von heimlich auf Namen von Bürgern aufgenommenen Krediten reduzieren.

„Diese Maßnahme wird eine weitere starke Barriere sein, um Betrüger daran zu hindern, Kredite auf fremde Namen aufzunehmen“, sagte er.

Aksakow betonte, dass das Benachrichtigungssystem in Verbindung mit anderen Instrumenten gegen Finanzbetrug arbeiten werde.

Dazu gehören die Selbstsperre für Kredite, die Abkühlphase, der „Zweit-Hand“-Dienst und eine spezielle Warnschaltfläche auf dem Gosuslugi-Portal.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Der Entwurf sieht vor, dass das neue Verfahren am 1. Oktober 2027 in Kraft tritt.

Bis dahin muss ein schneller Informationsaustausch zwischen Banken, Mikrofinanzorganisationen, Kreditauskunfteien und dem Gosuslugi-Portal eingerichtet werden.

Das Hauptziel des Gesetzes ist es, dem Bürger die in seinem Namen durchgeführte Finanztransaktion so schnell wie möglich anzuzeigen. Wenn das System wie geplant funktioniert, erfahren die Opfer von dem Kredit sofort nach Vertragsabschluss und nicht erst nach einer Inkassoaufforderung.

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