In Usbekistan soll für jede Hochzeit eine Steuer von Künstlern erhoben werden

Auf dem Portal zur Diskussion von Rechtsvorschriften wurde der Gesetzentwurf „Vereinfachung des Systems der Besteuerung und Buchhaltung von Personen, die Konzert- und Theateraktivitäten ausüben“ veröffentlicht.
Demnach soll von Künstlern für jede Hochzeit und andere Veranstaltungen eine Steuer erhoben werden.
Es wird betont, dass ab dem 1. September 2026 alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der künstlerischen Tätigkeit von Interpreten und kreativen Teams in der mobilen Steuer-App „Soliq“ registriert werden müssen.
Darüber hinaus wird die Einkommensteuer für natürliche Personen vom 1. September 2026 bis zum 1. Januar 2029 nach dem Prinzip „eine Dienstleistung – eine Zahlung“ in gestaffelten festen Beträben erhoben.
Gemäß dem Entwurf müssen ab dem 1. Januar 2029 Interpreten und kreative Teams, die konzert- und theaterbezogene Aktivitäten auf Lizenzbasis ausüben, ausschließlich bargeldlos arbeiten.
Dies dient der Vereinfachung der offiziellen Buchhaltung und Besteuerung des Einkommens von Künstlern sowie der Stärkung der rechtlichen Kontrolle über die Einnahmen aus Hochzeiten und anderen Veranstaltungen.